Treuhänderin, Treuhänder für Grund und Boden
Für die Ausführung der Arbeiten der amtlichen Vermessung sind nur patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer zugelassen, die im Register der Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer, kurz Geometerregister, eingetragen sind.
Die Tätigkeiten im Rahmen der amtlichen Vermessung sind öffentlich-rechtlicher Natur. Dies trifft insbesondere für die Arbeiten der selbständigen patentierten Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer zu.
Basis für diese Tätigkeit ist ein spezifisches Wissen auf dem Gebiet des Rechts, der Erfassung und Bearbeitung von Geodaten und des nachhaltigen Umgangs mit raumbezogenen Informationssystemen.
Patentierte Ingenieur-Geometerin und -Geometer sind verantwortlich für die Grundeigentumssicherung
Einzig patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer sind berechtigt, Pläne beziehungsweise Daten der amtlichen Vermessung zu erstellen und nachzuführen, sie also bei Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse entsprechend abzuändern und zu ergänzen. Sie verändern damit grundlegende und eigentumsrechtsbegründende Informationen. Die entsprechenden Dokumente zur Mutation von Grundeigentum sind öffentliche Urkunden, die nur von Personen ausgestellt werden dürfen, die im Geometerregister eingetragen sind.
Das Geometerregister: Sicherung der persönlichen Qualifikation
Wie bei Anwälten werden auch in der amtlichen Vermessung Privatpersonen mit der Ausführung hoheitlicher, rechtlich relevanter Tätigkeiten betraut. Sie sind dadurch als Personen öffentlichen Glaubens zu betrachten.
Entsprechend dem Anwaltsregister wurde 2008 das Geometerregister eingeführt. Damit wird die technische Qualifikation der patentierten Ingenieur-Geometerinnen und-Geometer um die persönliche Qualifikation erweitert.
Mit dem Patent für Ingenieur-Geometerin oder -Geometer und dem Eintrag ins Geometerregister wird in der amtlichen Vermessung ein Mindeststandard an fachlichen und persönlichen Kompetenzen gesetzt.
Zugang zum Geometerregister (Abrufverfahren)
Suchen Sie Informationen zu einem bestimmten Grundstück?
Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Parzellennummer oder Landeskoordinaten), dann finden Sie im Infofeld die Kontaktdaten des zuständigen Grundbuchamtes sowie des Nachführungsgeometers/der Nachführungsgeometerin.
cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern


