Die Bereiche des ÖREB-Katasters
Auf Stufe Bund sind bisher die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen aus neun Bereichen in den ÖREB-Kataster aufgenommen.
In der Schweiz gibt es zahlreiche öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, welche die Nutzung von Grundstücken einschränken. Bislang wurden die 22 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen nach Bundesrecht aus neun Bereichen in den ÖREB-Kataster aufgenommen.
Raumplanung
Bundesamt für Raumentwicklung ARE
Nutzungsplanung (kantonal / kommunal)
In den Nutzungsplänen (häufig auch als Zonenpläne bezeichnet) wird die Art der Bodennutzung geregelt. Sie unterteilen das Gebiet in verschiedene Bau-, Landwirtschafts- oder Schutzzonen. Über sie wird in der Regel auf Stufe Gemeinde entschieden, gefolgt von der Genehmigung durch eine kantonale Behörde. Diese Genehmigung verleiht den Nutzungsplänen eine bindende Wirkung.
Planungszonen
Zone, die ein genau bezeichnetes Gebiet umfasst, für das ein Nutzungsplan angepasst werden muss oder noch keiner vorliegt, und innerhalb derer nichts unternommen werden darf, was die Nutzungsplanung erschwert.
Strassen

Bundesamt für Strassen ASTRA
Projektierungszonen Nationalstrassen
Um die freie Verfügbarkeit des für den Bau der Nationalstrassen erforderlichen Landes zu gewährleisten, können Projektierungszonen eingerichtet werden. In diesen Zonen dürfen ohne Bewilligung keine Neubauten oder wertvermehrenden Umbauten ausgeführt werden.
Baulinien Nationalstrassen
Wenn der projektierte Strassenverlauf definitiv bekannt ist, werden beiderseits der Strasse Baulinien festgelegt. Diese Baulinien ermöglichen es, die Anforderungen der Verkehrssicherheit und der Wohnhygiene sowie die Erfordernisse eines eventuellen künftigen Ausbaus der Strasse zu berücksichtigen. Zwischen den Baulinien dürfen ohne Bewilligung des Bundesamts für Strassen ASTRA weder Neubauten erstellt noch Umbauten bestehender Gebäude vorgenommen werden, auch wenn diese nur teilweise in die Baulinien hineinragen.
Bau- und Abstandslinien ausserhalb Nutzungsplanung
zum Beispiel, Baulinien Kantonsstrassen und Baulinien Gemeindestrassen nach Kantonsrecht
Eisenbahnen
Eisenbahnen sind Infrastrukturen, die von jedermann zur Beförderung von Personen und Gütern benützt werden können und deren Fahrzeuge auf oder an Schienen laufen.

Bundesamt für Verkehr BAV
Projektierungszonen Eisenbahnanlagen
Um die freie Verfügbarkeit der für künftige Bahnbauten und -anlagen erforderlichen Grundstücke zu gewährleisten, können für genau bezeichnete Gebiete Projektierungszonen festgelegt werden. In diesen Zonen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die dem Zweck der Eisenbahnen widersprechen.
Baulinien Eisenbahnanlagen
Um die freie Verfügbarkeit der für bestehende oder künftige Bahnbauten und -anlagen erforderlichen Grundstücke zu gewährleisten, können Baulinien festgelegt werden. Zwischen den Baulinien sowie zwischen einer Baulinie und einer Bahnanlage dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder sonstige Massnahmen getroffen werden, die dem Zweck der Bahnanlagen widersprechen.
Flughäfen
Ein Flugplatz ist ein festgelegtes Gebiet auf dem Land oder Wasser, einschliesslich der Bauten und Anlagen für die Ankunft und den Abflug von Luftfahrzeugen, für deren Stationierung und Wartung, für den Verkehr der Passagiere und für den Umschlag von Gütern.

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Projektierungszonen Flughafenanlagen
Um die freie Verfügbarkeit der für Flughafenanlagen erforderlichen Grundstücke zu gewährleisten, können Projektierungszonen festgelegt werden, deren Gebiet genau abzugrenzen ist. In diesen Zonen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die dem Zweck der Flughafenanlagen widersprechen.
Baulinien Flughafenanlagen
Baulinien können festgelegt werden, um die freie Verfügbarkeit der für bestehende oder künftige Flughafenanlagen erforderlichen Grundstücke zu gewährleisten. Innerhalb der Baulinien dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder sonstige Massnahmen getroffen werden, die dem Zweck der Flughafenanlagen widersprechen.
Sicherheitszonenplan
Eine Sicherheitszone muss für jeden Flughafen eingerichtet werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL entscheidet im Einzelfall, ob für Flugsicherungsanlagen und Flugwege eine Sicherheitszone erforderlich ist. Ohne Zustimmung des BAZL kann niemand über eine Liegenschaft verfügen, die einem solchen Sicherheitszonenplan unterliegt.
Belastete Standorte
Die Kantone sorgen dafür, dass Deponien und andere durch Abfälle belastete Standorte saniert werden, wenn sie zu schädlichen oder lästigen Einwirkungen führen oder die konkrete Gefahr besteht, dass solche Einwirkungen entstehen. Die Behörde ermittelt die belasteten Standorte, indem sie vorhandene Angaben wie Karten, Verzeichnisse und Meldungen auswertet. Sie trägt diejenigen Standorte, deren Belastung erwiesen oder sehr wahrscheinlich ist, in den Kataster ein.
Bundesamt für Umwelt BAFU
- Kataster der belasteten Standorte
- Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs
- Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze
- Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs
Wasser
Das Gewässerschutzgesetz bezweckt, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Es dient insbesondere der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen; der Sicherstellung und haushälterischen Nutzung des Trink- und Brauchwassers und der Sicherung der natürlichen Funktion des Wasserkreislaufs.

Bundesamt für Umwelt BAFU
Grundwasserschutzzonen
Die Kantone scheiden Schutzzonen für die im öffentlichen Interesse liegenden Grundwasserfassungen und -anreicherungsanlagen aus; sie legen die notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest.
Grundwasserschutzareale
Die Kantone scheiden Areale aus, die für die künftige Nutzung und Anreicherung von Grundwasservorkommen von Bedeutung sind. In diesen Arealen dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt oder Arbeiten ausgeführt werden, welche die künftige Errichtung von Grundwassernutzungs- oder -anreicherungsanlagen beeinträchtigen könnten.
Gewässerraum
Fliessgewässer können nur wieder naturnäher werden, wenn ausreichend Raum in den Schutz der Gewässer miteinbezogen wird. Der Gewässerraum soll weitgehend frei von neuen Anlagen bleiben; bestehende Anlagen haben jedoch Bestandesgarantie.
Lärm
Die Lärmschutz-Verordnung bezweckt den Schutz vor schädlichem und lästigem Lärm.
Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
In den Nutzungsplänen werden Empfindlichkeitsstufen festgelegt, um jeweils bestimmte Zonen zu definieren: diejenigen, die eines erhöhten Lärmschutzes bedürfen, diejenigen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, und diejenigen, in denen mässig und stark störende Betriebe zugelassen sind.
Wald
Das Waldgesetz bezweckt den Erhalt des Waldes in seiner Fläche und räumlichen Verteilung sowie den Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft. Des Weiteren sorgt das Waldgesetz dafür, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion erfüllen kann.

Bundesamt für Umwelt BAFU
Statische Waldgrenzen
Statische Waldgrenzen müssen auf der Grundlage rechtskräftiger Waldfeststellungen festgelegt werden. Neue Bestockungen ausserhalb dieser Waldgrenzen gelten nicht als Wald.
Waldabstandslinien
Bauten und Anlagen in Waldesnähe sind nur zulässig, wenn sie die Erhaltung, Pflege und Nutzung des Waldes nicht beeinträchtigen. Die Kantone legen aufgrund rechtskräftiger Waldgrenzen einen angemessenen Mindestabstand fest, der zwischen den Bauten und Anlagen und dem Waldrand einzuhalten ist. Dieser Abstand wird unter Berücksichtigung der Lage und der voraussichtlichen Höhe der Bestockung ermittelt.
Waldreservate
Geschützte Waldfläche, die der Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora dient.
Versorgung & Entsorgung

Bundesamt für Energie BFE
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher
Um die freie Verfügbarkeit der für Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher erforderlichen Grundstücke zu gewährleisten, können für genau bezeichnete Gebiete Projektierungszonen festgelegt werden. In diesen Zonen dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, die dem Zweck der Leitungen widersprechen.
Baulinien Starkstromanlagen
Zwischen den Baulinien dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen oder sonstige Massnahmen getroffen werden, die dem Zweck bestehender oder künftiger Starkstromanlagen widersprechen.
Kantonale öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen
Die Kantone können weitere rechtskräftige Eigentumsbeschränkungen auf ihrem Gebiet hinzufügen. Diese ÖREB haben folgende Eigenschaften:
- wahren das öffentliche Interesse;
- sie sind räumlich eindeutig definiert (haben eine konkrete Geometrie, zum Beispiel Fläche, Linie);
- sie stehen nicht im Widerspruch zum Bundesrecht.
Inhaltsverzeichnis
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cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern




