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Veröffentlicht am 12. Juni 2024

Die amtliche Vermessung ist eine Daueraufgabe

Sämtliche Bestandteile der amtlichen Vermessung unterliegen der Nachführungspflicht. Die räumlichen Verhältnisse ändern sich laufend – durch Mensch und Umwelt. Die Geomatikfachleute führen diese Änderungen in den Daten der amtlichen Vermessung nach.

Laufende Nachführung

Ändern Menschen die tatsächlichen oder rechtlichen räumlichen Verhältnisse, werden diese Änderungen innert eines Jahres nachgeführt. Mit der laufenden Nachführung werden Änderungen vermessen, die durch den Menschen verursacht worden sind. Dabei handelt es sich um Änderungen der tatsächlichen oder der rechtlichen Verhältnisse. Diese Nachführungen sind innert eines Jahres nach Eintreten der Veränderung durchzuführen.

Änderung der tatsächlichen Verhältnisse

Werden Gebäude neu erstellt oder im Grundriss verändert, handelt es sich um Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse.

Bautätigkeit

Werden Gebäude neu erstellt oder im Grundriss verändert, müssen diese Änderungen nachgeführt werden. Die Kantone regeln das Meldewesen und der zuständige Ingenieur Geometer erledigt die nötigen Arbeiten in der Regel innerhalb von sechs Monaten.

Schematische Darstellung der Nachführung der amtlichen Vermessung bei einem Neubau oder einer Änderung des Grundrisses

Erfassen des Bauvorhabens
Nach Erteilung der Baubewilligung erfasst der zuständige Ingenieur-Geometer oder die zuständige Ingenieur-Geometerin das bewilligte Bauvorhaben als projektiertes Gebäude, samt Adresse.
Vermessen des neuen Gebäudes
Nach Beendigung der Bauarbeiten wird das Gebäude vor Ort vermessen. Dabei wird auch die Vermarkung der Grundstücksgrenzen kontrolliert. Das heisst, es wird geprüft, ob die angebrachten Grenzzeichen noch erkennbar sind. Falls nötig, werden sie wieder instand gestellt.
Rechtsgültige Nachführung im Büro
Im Büro werden die Koordinaten der neu vermessenen Punkte berechnet und die Änderungen im Datenbestand der amtlichen Vermessung rechtsgültig nachgeführt.
Aufnahme des neu erfassten Gebäudes im Grundbuch
Die neu erfassten Bauten werden auch in die Liegenschaftsbeschreibung im Grundbuch aufgenommen.

Änderung der rechtlichen Verhältnisse

Wenn Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer Veränderungen an den bestehenden Grenzverhältnissen vornehmen wollen – beispielsweise die Aufteilung einer Parzelle – handelt es sich um eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse.

Schematische Darstellung der Nachführung der amtlichen Vermessung bei einer Grenzänderung

Festlegen und verpflocken der neuen Grenzen
Die neuen Grenzen werden von der betroffenen Grundeigentümerschaft und dem zuständigen Ingenieur-Geometer oder der zuständigen Ingenieur-Geometerin zusammen vor Ort festgelegt und verpflockt.
Versichern der Grenzpunkte mit Markstein oder Grenzbolzen
Die neuen Grenzpunkte werden mit Grenzzeichen versichert, das heisst, es werden Marksteine oder Grenzbolzen gesetzt, sodass die Grenzen dauerhaft erkennbar bleiben.
Vermessen der neuen Grenzpunkte
Die neuen Grenzpunkte werden vermessen.
Erstellen der Mutationsakte im Büro
Im Büro werden die Koordinaten der neuen Grenzpunkte berechnet und die Änderung wird im Datenbestand der amtlichen Vermessung provisorisch nachgeführt. Als Resultat dieser Arbeiten erstellt der Ingenieur-Geometer oder die Ingenieur-Geometerin die sogenannten Mutationsakten: die Messurkunde und die dazugehörige Planbeilage. Diese Akten gehen zur weiteren Bearbeitung je nach Kanton an das Notariat oder an das Grundbuchamt.
Vollzug der Änderung im Grundbuch im Datensatz der amtlichen Vermessung
Sobald die Änderung im Grundbuch rechtsgültig eingetragen ist, wird sie auch im Datensatz der amtlichen Vermessung definitiv vollzogen.

Wer trägt die Kosten?

Für die Kosten einer laufenden Nachführung gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip. Dabei wird – je nach Kanton unterschiedlich – ein von den kantonalen Behörden festgelegter Tarif für die Nachführung der amtlichen Vermessung angewendet oder die Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.

Periodische Nachführung

Die räumlichen Verhältnisse ändern sich auch ohne Zutun des Menschen. Die periodische Nachführung beinhaltet das Nachführen solcher Änderungen und erfolgt in Zyklen zwischen in der Regel sechs und zwölf Jahren.

Mit der periodischen Nachführung werden Änderungen vermessen, die sich ohne Zutun des Menschen ereignen. Beispiele für solche Änderungen sind die Verschiebung von Waldgrenzen, Bachläufe, die ihr Bett verändern, Veränderungen durch Erdrutsche und Murgänge. Für solche Änderungen lässt sich kein Verursacher eruieren; die Kosten der periodischen Nachführung tragen deshalb der Bund (zu 60 %) und die Kantone und allenfalls Gemeinden (zu 40 %).

Laut Gesetz beträgt der Nachführungszyklus von Veränderungen, die der periodischen Nachführung unterliegen, maximal zwölf Jahre.

Überblick über den Stand der periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung

Der Datensatz gibt einen aktuellen und kompletten Überblick über den Stand der periodischen Nachführung der amtlichen Vermessung PNF.

Der periodischen Nachführung unterliegt die gesamte so genannte Informationsebene «Bodenbedeckung» mit Elementen wie Wege, Waldränder, Gewässernetz, Parkplätze, Gartenanlagen etc.

Zudem wird auch die Informationsebene «Fixpunkte» – das sind jene im Gelände eingebrachten und vermessenen Punkte, die den Bezug zum Koordinatensystem herstellen – periodisch nachgeführt.

Die Daten werden durch die Kantone im Rahmen der Durchführung der periodischen Nachführung aktualisiert. Der Nachführungszyklus beträgt in der Regel sechs Jahre, darf in extensiv genutzten Gebieten aber auf zwölf Jahre ausgedehnt werden.

Die Datenabfrage ist kostenlos.

Stand der periodischen Nachführung

Begriffserklärung

Grundlage: Artikel 3 Geoinformationsgesetz

Geobasisdaten

Geodaten, die auf einem Recht setzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen. Sie sind eigentümer- oder behördenverbindlich, wenn es der Gesetzgeber vorsieht. Die Daten der amtlichen Vermessung sind eigentümerverbindliche Georeferenzdaten des Bundesrechts.

Geodaten

Raumbezogene Daten, die mit einem bestimmten Zeitbezug die Ausdehnung und Eigenschaften bestimmter Räume und Objekte beschreiben, insbesondere deren Lage, Beschaffenheit, Nutzung und Rechtsverhältnisse. Die Daten der amtlichen Vermessung sind Georeferenzdaten.

Geodatenmodell

Abbildungen der Wirklichkeit, welche Struktur und Inhalt von Geodaten systemunabhängig festlegen.

Suchen Sie Informationen zu einem bestimmten Grundstück?

Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Parzellennummer oder Landeskoordinaten), dann finden Sie im Infofeld die Kontaktdaten des zuständigen Grundbuchamtes sowie des Nachführungsgeometers/der Nachführungsgeometerin.

cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern