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Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Änderung der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek (Dépôt légal numérique)Die Bundesversammlung beschloss am 20. Juni 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG; SR 432.21) zur Einführung des Dépôt légal numérique. Die Schweiz kannte bisher auf Bundesebene – im Unterschied zu einzelnen Kantonen – kein «Dépôt légal». Damit die Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) ihren Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, beschloss das Parlament am 20. Juni 2025 die Einführung eines «Dépôt légal numérique» (DLN). Dazu wurde das Nationalbibliotheksgesetz angepasst. Die Ablieferung gedruckter Schweizer Verlagspublikationen ist nicht Gegenstand des DLN und wird weiterhin über eine Vereinbarung zwischen der Nationalbibliothek und den Verlagsverbänden sichergestellt. Die vorliegende Teilrevision der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV; SR 432.211) enthält die Ausführungsbestimmungen zum DLN. Es handelt sich um eine Verordnungsanpassung von grosser kultureller Tragweite, was eine öffentliche Vernehmlassung notwendig macht.Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2026
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Änderung des Energiegesetzes: Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge (Umsetzung Motion 23.3936)Gegenstand der vorliegenden Vernehmlassungsvorlage ist die Änderung des Energiegesetzes zur Umsetzung der Motion 23.3936 Grossen «Laden von Elektroautos im Mietverhältnis und Stockwerkeigentum». Grundeigentümer und -eigentümerinnen von Wohnliegenschaften sollen künftig dazu verpflichtet werden können, die Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge zu erstellen, sofern dies Mietende und Personen mit Stockwerkeigentum verlangen.Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2026
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppel-besteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)Mit der Vorlage setzt das EFD den Auftrag des Bundesrats zur administrativen Entlastung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft vom 26. November 2025 im Steuerbereich um. Dabei wird zum einen die Ausweitung des Meldeverfahrens auf geldwerte Leistungen im übrigen Konzernverhältnis (Verrechnungssteuerverordnung, Verordnung über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und Verordnung zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996) und zum andern der Verzicht auf die obligatorische Zustellung der Jahresabschlüsse in bestimmten Fällen (Verrechnungssteuerverordnung und Verordnung über die Stempelabgaben) vorgeschlagen.Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2026
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Finanzdepartement
Änderung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) (Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft stärken)Mit der Vorlage setzt das EFD den Auftrag des Bundesrats zur administrativen Entlastung der Unternehmen und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft vom 26. November 2025 betreffend das Mehrwertsteuergesetz (jährliche Mehrwertsteuerabrechnung unabhängig vom Umsatz möglich) und das Gesetz über die Stempelabgaben (neue Ausnahmebestimmung von der Emissionsabgabe bei Sanierungen statt Gesuch auf Erlass oder Stundung) um.Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2026
Asylstrategie 2027 ist auf Kurs
Die von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitete Asylstrategie 2027 befindet sich seit Dezember 2025 in der Umsetzung. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse informiert. Konkrete Massnahmen sind im Bereich der Asylverfahren, beim Schutzstatus S, beim Umgang mit Intensivtätern aus dem Asylbereich und im Integrationsbereich in Vorbereitung.
Schutzstatus S nach März 2027: Bundesrat startet Konsultation
Der Bundesrat nimmt Kenntnis vom Konzept «Zukunft Status S». Darin kommt zum Ausdruck, dass die Aufrechterhaltung des Schutzstatus S ab März 2027 weiterhin einen wirksamen Schutz gewährleisten und das Asylsystem entlasten kann. Den Entscheid dazu wird der Bundesrat im Sommer treffen – nach der Konsultation der betroffenen Akteure. Zudem erwägt der Bundesrat, wehrpflichtige ukrainische Männer künftig vom Schutzstatus S auszuschliessen. An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat er auch entschieden, den Kantonen künftig mehr Spielraum bei der Sozialhilfe zu geben.
Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Änderung des Heilmittelgesetzes 3bDie bestehenden Regelungen im Heilmittelgesetz sollen angepasst werden, insbesondere in Bezug auf die Neuregelung des Versandhandels mit Arzneimitteln, die Implementierung von Massnahmen gegen Versorgungsengpässe, die Harmonisierung der Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren mit dem Medizinalberufegesetz, die Einzelabgabe von Arzneimitteln sowie die Einführung einer Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte.Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026Vernehmlassungsfrist: 16. Oktober 2026
Swissmedic – Théa Pharma S.A. ruft vorsorglich die Charge 3X74 von Fixaprost, Augentropfen in Einzeldosen, Packungen mit 90 Einzeldosen bis auf Stufe Patient vom Markt zurück.
In Absprache mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) ruft die Théa Pharma S.A. die Charge 3X74 von Fixaprost, Augentropfen in Einzeldosen vorsorglich bis auf Stufe Patient vom Markt zurück. Dieser Rückruf wird vorsorglich eingeleitet, nachdem beim Hersteller des Produkts eine Abweichung festgestellt wurde, die die Sterilität des Produkts beeinträchtigen könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden bei der betroffenen Charge keine Abweichungen festgestellt, und auf Grundlage der verfügbaren Kontrollen konnte keine Beeinträchtigung bestätigt werden.
Leitlinien für die Verteidigung: Bundesrat richtet Armee auf Verteidigungsfähigkeit aus
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 die Leitlinien für die Verteidigung gutgeheissen und damit die künftige Ausrichtung der Schweizer Armee festgelegt. Im Fokus der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit stehen die Abwehr von hybriden Bedrohungen und Angriffen aus der Distanz. Dazu werden Einsatzkonzeption, Führungsstrukturen und Organisation angepasst. Unter anderem wird ein Drohnenbataillon bis 2028 aufgebaut und die Führungsstruktur verschlankt, was eine Reduktion der Anzahl Stäbe und Höherer Stabsoffiziere mit sich bringt. Die Rüstungsplanung zeigt auf, welche Rüstungsbeschaffungen notwendig sind, um die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit zu erreichen.
Neue Botschafter
In einigen Schweizer Vertretungen sowie an der Zentrale des EDA kommt es 2026 zu personellen Wechseln sowie der Verleihung eines Botschaftertitels. Diese geschehen im Rahmen der periodischen Versetzungen des EDA sowie aufgrund der Ernennungen durch den Bundesrat.
Bundesrat erteilt Infrastrukturkonzession für Metrolinie m3 in Lausanne
An seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Infrastrukturkonzession für die Realisierung und den Betrieb der zusätzlichen Metrolinie m3 in Lausanne erteilt. Mit der geplanten Linie, die den Bahnhofsplatz mit dem Quartier Blécherette verbinden wird, soll auf die Verdichtung des nordwestlichen Teils der Stadt reagiert und die wachsende Zahl der Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln aufgefangen werden.
Verkehr ’45: Start der Vernehmlassung
Der Bundesrat hat am 19. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zu «Verkehr ’45» eröffnet. Ziel dieser Vorlage ist es, die verschiedenen Projekte bis 2045 aufeinander abzustimmen. Die Vorlage basiert auf den Eckwerten, die der Bundesrat am 28. Januar 2026 festgelegt hat. Sie beinhaltet die Bundesbeschlüsse über die nächsten Ausbauschritte für die Bahn und die Nationalstrasse. Voraussetzung für den geplanten Bahnausbau ist die Verlängerung des bis 2030 befristeten Mehrwertsteuerpromilles zugunsten des Bahninfrastrukturfonds. Die Vorlage regelt auch die Bundesbeiträge an das Programm Agglomerationsverkehr und enthält weitere Bundesbeschlüsse und Rechtsanpassungen.
