World Economic Forum 2026: Armee zum Konferenzschutz im Einsatz
Bern, 12.01.2026 — Die Schweizer Armee unterstützt den Kanton Graubünden bei den Sicherheitsmassnahmen für das Jahrestreffen des World Economic Forum (WEF) 2026 in Davos. Heute Montag rückt das Gros der Truppe zum Assistenzdienst ein.
Bereits in der Vorweihnachtszeit haben Armeeangehörige erste Arbeiten zugunsten der Sicherheit für das bevorstehende WEF-Jahrestreffen 2026 aufgenommen. Ein Teil der heute einrückenden Armeeangehörigen wird für das Jahrestreffen vom 19. bis 23. Januar 2026 im Kanton Graubünden eingesetzt und schützt unter anderem wichtige Infrastruktureinrichtungen. Der andere Teil erbringt in allen Landesteilen Leistungen zur Wahrung der Lufthoheit, in der Logistik sowie in der Führungsunterstützung.
Die Schweizer Armee erfüllt mit ihrem Einsatz die Verpflichtungen des Bundes zur Unterstützung der zivilen Behörden bei der Bewältigung von Spitzenbelastungen in Aufgaben von nationaler oder internationaler Bedeutung sowie beim Schutz völkerrechtlich geschützter Personen. Das eidgenössische Parlament hat für den militärischen Assistenzdienst vom 13. Januar bis längstens 29. Januar 2026 eine personelle Obergrenze von bis zu 5000 Armeeangehörigen festgelegt.
Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden
Der Assistenzdienst der Armee erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip – die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden des Kantons Graubünden. Gesamteinsatzleiter ist der Kommandant der Kantonspolizei Graubünden, Oberst Walter Schlegel. Der Chef des Kommandos Operationen, Korpskommandant Laurent Michaud, verantwortet als Kommandant des Sicherungseinsatzes die Führung der militärischen Kräfte. Armeeangehörige sind im Assistenzdienst befugt, zur Erfüllung der jeweiligen Aufträge polizeiliche Zwangsmassnahmen anzuwenden. Dazu werden sie in den nächsten Tagen vorbereitet und zertifiziert.
Einsatz der Luftwaffe und Sicherung des Luftraumes
Die Luftwaffe führt Überwachungsflüge zugunsten des Kantons Graubünden sowie Lufttransporte völkerrechtlich geschützter Personen durch.
Die Wahrung der Lufthoheit ist eine Bundesaufgabe und liegt in der Verantwortung der Armee. Zur Sicherung des Luftraums hat der Bundesrat, gestützt auf Artikel 7 des Luftfahrtgesetzes, die Benützung des schweizerischen Luftraums über Davos eingeschränkt. Der Luftpolizeidienst wird verstärkt und die Luftraumüberwachung mit zusätzlichen Sensoren verdichtet. Der Schutz gegen Bedrohungen aus der Luft wird unter anderem durch den Einsatz patrouillierender bewaffneter Kampfjets und Systemen der bodengestützten Luftverteidigung sichergestellt.
Die Einschränkungen für den Luftraum über Davos in einem Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) gelten am Freitag, 16. Januar 2026, von 10.00 bis 17.00 Uhr Lokalzeit und ab Montag, 19. Januar 2026, 08.00 Uhr, durchgehend bis Samstag, 24. Januar 2026, 17.00 Uhr Lokalzeit. An- und Abflüge zu Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe gemeinsam mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden. Sämtliche Flüge im oder durch den eingeschränkten Luftraum sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge ist Voraussetzung für die Bewilligung. Detaillierte Informationen sind auf der Website des BAZL verfügbar. Die Regelungen für Flüge mit Modellflugzeugen, Drohnen, Deltaseglern oder Gleitschirmen liegen in der Zuständigkeit der Kantonspolizei Graubünden.
Hinweis an die Medienschaffenden: Am Freitag, 16. Januar 2026, findet eine gemeinsame Medienorientierung der Kantonspolizei Graubünden und der Armee zu den Sicherheitsmassnahmen am Jahrestreffen 2026 des World Economic Forum statt. Sie beginnt um 10.00 Uhr im Landratssaal in Davos Platz und dauert bis 11.30 Uhr. Eine Anmeldung mit Angabe von Name, Vorname und Geburtsdatum ist erbeten bis Mittwoch, 14. Januar 2026 an anita.senti@kapo.gr.ch.
