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Veröffentlicht am 31. März 2024

Finanzierung der amtlichen Vermessung

Bund und Kantone finanzieren die amtliche Vermessung gemeinsam.

An den Aufgaben und der Finanzierung der amtlichen Vermessung als nationale Infrastruktur beteiligen sich grundsätzlich der Bund, die Kantone und – je nach Kanton – auch die Gemeinden im Verbund. Die Bundesversammlung bewilligt für die Abgeltung des Bundes an die amtliche Vermessung und den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) für vier Jahre jeweils einen Verpflichtungskredit (2024–2027: CHF 58.9 Mio.).

Auf der Grundlage der Strategie der amtlichen Vermessung erstellen die Kantone ihren kantonalen Umsetzungsplan. Auf diesem legen Bund und Kantone ihre Leistungen in der vierjährigen so genannten Programmvereinbarung fest. In der jährlichen Leistungsvereinbarung wird u.a. die Verwendung des vierjährigen Verpflichtungskredits konkretisiert.

Die Steuerung des Einsatzes der Bundesmittel erfolgt durch die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion.

In den über 100 Jahren wurden gesamthaft rund CHF 1'402 Mio. in die nationale Infrastruktur «Amtliche Vermessung Schweiz» gesteckt (Quelle: Schweizerische Zeitschrift für Beurkundungs- und Grundbuchrecht zbgr.ch. Demgegenüber stehen Hypothekarbelastungen, die sich auf gesichertes Grundeigentum stützen, im Umfang von CHF 1'171 Mrd. In der amtlichen Vermessung der Schweiz sind 4'055 Mio. Liegenschaften erfasst (Stand 2023).

Suchen Sie Informationen zu einem bestimmten Grundstück?

Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Parzellennummer oder Landeskoordinaten), dann finden Sie im Infofeld die Kontaktdaten des zuständigen Grundbuchamtes sowie des Nachführungsgeometers/der Nachführungsgeometerin.

cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern