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Veröffentlicht am 31. März 2024

Gemeinsam im Dienst übersichtlicher Leitungsinformationen

Der Leitungskataster Schweiz soll als Verbundaufgabe geführt werden, mit organisatorischen und finanziellen Auswirkungen auf Bund und Kantone.

Heutige Situation

Einige Kantone und Gemeinden führen bereits einen Leitungskataster, andere haben zwar noch keinen Leitungskataster, verfügen aber über die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen dazu. Rund die Hälfte aller Kantone führt teilweise Leitungsinformationen zusammen.

Die Eigentümerverhältnisse bei den Werkleitungen sind sehr komplex. Es gibt einige wenige grosse nationale Netzbetreiber wie der Bund, Swissgrid, Swisscom oder die SBB. Der grösste Teil der rund 8'000 Netzbetreiber sind hingegen Gemeinden, Genossenschaften und sogar Kooperationen mit nur wenigen Metern Leitungsnetz.

Künftige Organisation

Weil sowohl der Bund wie auch die Kantone und Gemeinden zusammen mit den Netzbetreibern erheblich von einem Leitungskataster Schweiz profitieren würden, soll der Leitungskataster Schweiz für die Umsetzung und Einführung als Verbundaufgabe – analog zum ÖREB-Kataster – konzipiert werden:

Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Netzbetreibenden ist wie folgt vorgesehen:

Bund

Der Bund ist für die Oberleitung des Leitungskatasters Schweiz zuständig. Er nimmt Harmonisierungs- und Koordinationsaufgaben wahr und stellt den Zugang zum Leitungskataster Schweiz sicher.

Kantone

Die Kantone sind für die Einführung des Leitungskatasters Schweiz und für die Umsetzung der Vorgaben zuständig.

Netzbetreibende

Die Netzbetreibenden sind für die Bereitstellen der Daten zuständig.

Kosten und Finanzierung

Kosten

Für die Basisetappe ist mit Kosten für die gesamtschweizerische Planung und Einführung des Leitungskatasters Schweiz in der Grössenordnung von CHF 35 Mio. zu rechnen. Jährliche Betriebskosten von CHF 7 Mio. werden erwartet. Dies entspricht einem Bruchteil des Wiederbeschaffungswertes der sich im Boden befindlichen Infrastrukturen. Eine Wirtschaftlichkeitsstudie schätzt die Kosten innert 20 Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung auf CHF 111–132 Mio.

Finanzierung

Die Kosten fallen beim Bund, bei den Kantonen und Gemeinden sowie bei den Netzbetreibern an.

  • Der Bund beteiligt sich nur am Mehraufwand, der durch seine Intervention ausgelöst und verursacht wird, also dann, wenn es um neue oder zusätzliche Aufgaben nach Bundesrecht geht.
  • Die Kantone tragen die Kosten für den Systemaufbau und -betrieb. Der Mehraufwand – ausgelöst durch den Leitungskataster Schweiz – entsteht im Aggregieren und Bereitstellen der Leitungskatasterdaten in der geforderten Qualität.
  • Die Gemeinden liefern und bewirtschaften die Daten für das «Verzeichnis aller Netzbetreiber pro Gemeinde» Durch diese neue Anforderung wird pro Gemeinde eine Liste aller in der Gemeinde vorhandenen Netzbetreiber erzeugt. Dies ist ein durch den Leitungskataster ausgelöster Mehraufwand.
  • Die Netzbetreibenden bewirtschaften und pflegen ihre Werkinformationen für ihren Eigenbedarf und sind verantwortlich für deren Nachführung. Damit können sie eine vollständige Netzdokumentation und ein verlässliches Erhaltungsmanagement betreiben. Diese Kosten tragen sie selbst. Der Mehraufwand – ausgelöst durch den Leitungskataster Schweiz – entsteht im Bereitstellen und Ausliefern der Leitungskatasterdaten als Teilmenge der Werkinformationen in der geforderten Qualität.

Die finanzielle Entschädigung der Beteiligten durch den Bund geschieht unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausgangslagen im Leitungskataster und wird in den Grundsätzen in der nächsten Phase des Aufbaus festgelegt.

In Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen werden die Leistungen und die Finanzierung sowohl für die Einführung, den Betrieb als auch die Weiterentwicklung des Leitungskatasters Schweiz gemeinsam festgelegt und unterzeichnet.

Zugang zum Leitungskataster: Häufig gestellte Fragen

cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen

Bundesamt für Landestopografie swisstopo – Vermessung
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern