Organisation der amtlichen Vermessung
Die amtliche Vermessung ist ein Gemeinschaftswerk von Bund, Kantonen, Gemeinden und privaten Geometerbüros und funktioniert seit über 100 Jahren.
Organisation der Verbundaufgabe «Amtliche Vermessung»
Die amtliche Vermessung ist ein ausgezeichnetes Beispiel für eine seit über 100 Jahren gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft.
Diese Zusammenarbeit sieht wie folgt aus:
Bund
Dem Bund obliegt die strategische Führung. Fachstelle ist die Eidgenössische Vermessungsdirektion im Bundesamt für Landestopografie swisstopo. Sie hat die Oberleitung und Oberaufsicht über die amtliche Vermessung in der Schweiz.
Kantone
Bei den Kantonen liegt die operative Führung. Sie planen, leiten und prüfen die Vermessungsarbeiten und bestimmen die kantonsspezifischen Ausführungsnormen. Nach seiner Genehmigung durch den Kanton gilt das Vermessungswerk als öffentliche Urkunde.
19 Kantone haben eine eigene Vermessungsaufsicht, welche diese Aufgaben wahrnimmt. Die Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Jura, Nidwalden, Obwalden und Uri haben die operative Führung an die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion delegiert, ebenso das Fürstentum Liechtenstein.
Die erhobenen Daten selber gehören dem jeweiligen Kanton; bei diesem liegt auch die Gebührenhoheit.
Städtische Vermessungsämter
In grösseren Städten bestehen Vermessungsämter, welche für die Ausführung der amtlichen Vermessung in ihrer Gemeinde zuständig sind.
Privatwirtschaft
In den meisten Kantonen sind private Geometerbüros mit der Ausführung der amtlichen Vermessung beauftragt.
Gestaltung der Zusammenarbeit
Schweizweit sind rund 2‘890 Fachleute mit dem Erheben, Verwalten und Nachführen der Daten der amtlichen Vermessung beauftragt.
Die amtliche Vermessung tangiert auch andere Bundesstellen, wie zum Beispiel das Eidgenössische Amt für Grundbuch und Bodenrecht oder das Bundesamt für Statistik. Geht es um Fragen der Koordination und Weiterentwicklung, werden auch diese und nach Bedarf weitere Stellen sowie auf Stufe Kanton die Konferenz der kantonalen Geoinformations- und Katasterstellen (KGK) beigezogen.
Begriffserklärung
Verbundaufgabe
Als Verbundaufgaben werden Aufgabenbereiche bezeichnet, die sich weder eindeutig dem Bund noch den Kantonen zuweisen lassen. Verbindendes Merkmal aller Verbundaufgaben ist die gemeinsame Finanzierung der Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone.
Weiterführende Informationen
Die Strategie der amtlichen Vermessung bildet die Basis für den durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erlassenen Massnahmenplan, die kantonalen Umsetzungspläne und die Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen. Sie deckt sich zeitlich mit der Legislaturplanung des Bundesrates.
Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2024–2027
Für die Strategieperiode 2024–2027 werden drei Stossrichtungen definiert: Stossrichtung «Flächendeckung», Stossrichtung «Geodatenmodell und schweizweite Arbeiten» und Stossrichtung «Weiterentwicklung».
Massnahmenplan zur Strategie der amtlichen Vermessung für die Jahre 2024–2027
Der Massnahmenplan enthält die zur Strategie der amtlichen Vermessung gehörenden Massnahmen.
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Im Suchfeld die Adresse des Grundstücks eingeben (oder Parzellennummer oder Landeskoordinaten), dann finden Sie im Infofeld die Kontaktdaten des zuständigen Grundbuchamtes sowie des Nachführungsgeometers/der Nachführungsgeometerin.
cadastre.ch – Schweizerisches Katasterwesen
Seftigenstrasse 264
CH-3084 Wabern


