Abgrenzung des ÖREB-Kataster zum Grundbuch
Während im Grundbuch privatrechtliche Bestimmungen zu einem Grundstück festgehalten sind, beinhaltet der ÖREB-Kataster öffentlich-rechtliche Bestimmungen.
Grundsätzlich wird zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht unterschieden. Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart; öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande.
Mit öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) wird die Möglichkeit, privaten und öffentlichen Grund und Boden zu nutzen, durch eine Rechtsvorschrift eingeschränkt. Das Interesse der Öffentlichkeit wird dabei höher gewichtet als private Belange. Es gilt also: öffentliches Recht vor Privatrecht.
Privatrecht

Zwei gleichgrosse, gegeneinander gerichtete Pfeile illustrieren das Privatrecht als eine Regelung zwischen zwei gleichberechtigten Parteien.
Der Kauf eines Grundstücks ist ein privatrechtlicher Akt. Käufer und Verkäufer einigen sich über den Preis und legen beispielsweise gemeinsam fest, zu welchem Zeitpunkt die Rechte und Pflichten am Grundstück vom Verkäufer zum Käufer übergehen. Beide Parteien sind gleichberechtigt; sie sind letztlich frei, ob sie das Geschäft abschliessen wollen oder nicht. Die privatrechtlichen Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und einsehbar.
Öffentliches Recht

Ein grosser Pfeil von oben richtet sich auf einen kleineren Pfeil von unten: die Illustration verdeutlicht, dass öffentliches Recht stärker als privates Recht ist und sich über dieses hinwegsetzen kann.
Eine ÖREB entsteht aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden und ist für die Grundeigentümer verpflichtend. Normalerweise können die Betroffenen beim Erlass einer ÖREB an der Vernehmlassung teilnehmen, Einsprache erheben oder eine Verfügung anfechten. Ist der entsprechende Entscheid allerdings gefällt, ist der bindend. Er kann nicht verhandelt oder umgestossen werden. Im ÖREB-Kataster sind die wichtigsten Beschränkungen pro Grundstück zusammengefasst und für alle Interessierten übersichtlich dargestellt.
Abgrenzung des ÖREB-Kataster zum Grundbuch
Die Trennlinie zwischen dem Grundbuch und dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) betreffend öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen verläuft zwischen den im Einzelfall (mit individuell-konkreten Rechtsakten) angeordneten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (zum Beispiel belastete Standorte) und den Eigentumsbeschränkungen, die sich aus Allgemeinverfügungen oder als Beschlüsse (zum Beispiel Gemeindebaureglement) für einen bestimmten Perimeter ergeben.

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Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
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