G7-Gipfel in Évian: Der Bund beteiligt sich an den Sicherheitskosten
Bern, 01.04.2026 — Der von Frankreich organisierte G7-Gipfel findet vom 15. bis 17. Juni 2026 in Évian in unmittelbarer Nähe der Schweizer Landesgrenze statt. Aufgrund der zunehmenden globalen Spannungen erfordert der Gipfel ein umfangreiches Sicherheitsdispositiv, auch in der Schweiz. Deshalb haben die Kantone Genf, Waadt und Wallis den Bund um Unterstützung gebeten. An seiner Sitzung vom 1. April 2026 hat der Bundesrat beschlossen, dass der Bund sich an den Kosten der drei Kantone zur Gewährleistung der Sicherheit beteiligen wird.
In der Stadt Évian-les-Bains in der Haute-Savoie findet vom 15. bis 17. Juni 2026 der G7-Gipfel statt, an dem hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der G7-Staaten und der Europäischen Union sowie weitere Staats- und Regierungsoberhäupter teilnehmen. Sie werden von ihren offiziellen Delegationen sowie zahlreichen Medienschaffenden begleitet. Der von Frankreich organisierte Gipfel wird sich auf die Sicherheit der Schweiz auswirken, weil auch Schweizer Infrastruktur, insbesondere der internationale Flughafen in Genf, genutzt wird.
Die Schweiz ist verpflichtet, die Sicherheit von Personen, die nach dem Völkerrecht und dem Schweizer Recht besonderen Schutz geniessen, zu gewährleisten. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 1. April 2026 beschlossen, den Gipfel als ausserordentliches Ereignis im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit einzustufen. Aufgrund dieser Einstufung wird sich der Bund zu 80 Prozent an den Kosten der Sicherheitsmassnahmen, die den Kantonen Genf, Waadt und Wallis durch den Gipfel entstehen, beteiligen.
Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen
Die Kantonsbehörden ergreifen die erforderlichen Sicherheitsmassnahmen. Die Lage wird laufend beurteilt, um das Sicherheitsdispositiv in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol), dem Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (SEPOS), der Armee, dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie
dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) anzupassen.
Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 einen Armeeeinsatz mit maximal 2000 Armeeangehörigen im Assistenzdienst sowie vorübergehende Einschränkungen des Luftraums beschlossen. Die eidgenössischen Räte bewilligten den subsidiären Einsatz der Armee in der Frühjahrssession 2026. Die Kantone Genf, Waadt und Wallis haben auch einen interkantonalen Polizeieinsatz (IKAPOL) beantragt.
