Förderung der Frühzustellung von Zeitungen und Zeitschriften
Bern, 18.02.2026 — Die Frühzustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften soll künftig vergünstigt werden. Dafür stehen neu jährlich 25 Millionen Franken zur Verfügung. Der auf sieben Jahre befristete Ausbau der Presseförderung stärkt die Medienvielfalt in der Schweiz. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision der Postverordnung am 18. Februar 2026 in die Vernehmlassung geschickt.
Für die abonnierten Tages- und Wochenzeitungen ist die Frühzustellung von grosser Bedeutung, um ihre Leserschaft rechtzeitig zu erreichen. Die vorgeschlagene Umsetzung der Vergünstigung der Frühzustellung (Zustellung bis 6.30 Uhr) lehnt sich eng an das bewährte Modell in der Tageszustellung an. Anspruch auf die Frühzustellermässigung haben abonnierte Tages- und Wochenzeitungen, welche die gesetzlichen Förderkriterien erfüllen. Die Frühzustellorganisationen müssen sich beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) registrieren lassen, wenn sie förderberechtigte Zeitungen und Zeitschriften zustellen wollen. Sie werden verpflichtet, die branchenüblichen Arbeitsbedingungen sowie bestimmte Anforderungen an die Rechnungslegung einzuhalten. Mit der Abwicklung der Förderbeiträge wird die Schweizerische Post beauftragt. Dafür kann sie auf bewährte Prozesse aus der Tageszustellung zurückgreifen.
Der Einbezug der Frühzustellung in die indirekte Presseförderung geht auf den Entscheid des Parlaments vom 21. März 2025 zurück. Mit der Änderung des Postgesetzes wird die Förderung abonnierter Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse in zwei Schritten verstärkt. Zum einen wurde der Bundesbeitrag zur Förderung der Regional- und Lokalpresse in der Tageszustellung der Post von 30 auf 40 Millionen erhöht. Diese Änderung gilt seit dem 1. Januar 2026.
Zum anderen wird die indirekte Presseförderung auf die Frühzustellung ausgeweitet. Mit der vorliegenden Revision der Postverordnung werden die nötigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Sie sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. Mai 2026.
Weitere Informationen
Mehr Fördermittel für die Regional- und Lokalpresse (Medienmitteilung vom 15.10.2025)
