Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung von 24 Monaten
Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat hat am 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.
Angesichts des nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Bundesrat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von KAE beizubehalten. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.
Dieser Entscheid stützt sich auf die am 18. März 2026 von der zuständigen Expertengruppe veröffentlichten Konjunkturprognosen des Bundes. Gemäss den Prognosen ist mit einer dauerhaft unterdurchschnittlichen Entwicklung der Schweizer Wirtschaft und für 2026 mit einer leicht erhöhten Arbeitslosenquote von rund 3,0 Prozent zu rechnen, die erst 2027 auf durchschnittliche 2,8 Prozent zurückgehen dürfte. Eine deutliche Verbesserung der Arbeitsmarktlage ist in nächster Zeit nicht zu erwarten, womit die rechtlichen Voraussetzungen für eine befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer erfüllt sind.
Der Bundesrat ergreift diese Massnahme vor dem Hintergrund grosser Unsicherheiten in Bezug auf die Weltwirtschaft und den internationalen Handel. So belasten die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten die Energiemärkte sowie einige Lieferketten und damit auch die Aussichten für die weltweite Konjunkturentwicklung im Industriesektor. Dies verschärft die bereits sehr angespannte Lage, die sich insbesondere aus den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den von den USA im Frühjahr 2025 eingeführten Zusatzzöllen ergibt. In diesem Umfeld sind gewisse Exportbranchen bereits deutlich beeinträchtigt, vor allem die Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) sowie die Uhrenindustrie, die beide verstärkt auf KAE zurückgreifen.
Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer sollen Arbeitsplätze erhalten und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit vermieden werden. Den betroffenen Betrieben bietet die Massnahme mehr Planungssicherheit, dank der sie vorübergehende Arbeitsausfälle besser abfangen, ihre Strukturen anpassen und allenfalls neue Absatzmöglichkeiten und ‑märkte erschliessen können.
Die Verlängerung ist auf sechs Monate beschränkt, da Ende 2026 erneut geprüft werden soll, ob insbesondere angesichts der Konjunkturentwicklung eine weitere Verlängerung angezeigt ist.
Des Weiteren ist daran zu erinnern, dass Betriebe ihre KAE-Anträge und ‑Abrechnungen online über den eService «Antrag/Abrechnung Kurzarbeit» abwickeln können.
