Migrations- und Asylpakt: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur nationalen Eurodac-Verordnung
Bern, 18.02.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 die Vernehmlassung zur Schweizer Eurodac-Verordnung in Zusammenhang mit der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts eröffnet. Diese Verordnung regelt alle Aspekte der europäischen Datenbank Eurodac, einschliesslich neuer Funktionen zur besseren Steuerung von irregulärer Migration und Migrationsströmen sowie Kriminalitätsverhütung.
Als an Schengen/Dublin assoziierter Staat übernimmt die Schweiz die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands, wozu auch bestimmte Verordnungen des Migrations- und Asylpakts gehören. Dies betrifft insbesondere die neue EU-Eurodac-Verordnung, mit der die bestehende EU-Datenbank erweitert wird.
Heute enthält die zentrale Eurodac-Datenbank die Fingerabdrücke von Asylsuchenden und Personen, die irregulär in die Europäische Union einreisen. Das neue Eurodac-System wird weitere Informationen wie Name, Alter, Staatsangehörigkeit sowie Gesichtsbilder und Daten zu Reisedokumenten umfassen. Sein Anwendungsbereich wird auf neue Kategorien ausgedehnt, beispielsweise auf Personen mit irregulärem Aufenthalt im Schengen-Raum. Darüber hinaus können die Behörden, die Visa oder Reisegenehmigungen ausstellen, künftig auf die in Eurodac gespeicherten Daten zugreifen. Die für die Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständigen Behörden werden im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls Zugang zu Eurodac-Daten erhalten.
Das neue Eurodac-System wird in zwei Phasen in Betrieb genommen, wobei die erste für Juni 2026 vorgesehen ist. Aufgrund dieses Zeitplans hat die Schweiz bereits verschiedene Bestimmungen in mehreren Verordnungen aufgenommen. Diese treten gleichzeitig mit den entsprechenden revidierten Rechtsgrundlagen am 12. Juni 2026 in Kraft. In der zweiten Phase wird die neue nationale Eurodac-Verordnung alle massgebenden Elemente in Bezug auf das Eurodac-System und insbesondere den Zugang zu den Daten regeln. Durch die Zusammenführung dieser Rechtsvorschriften in einem einzigen Erlass wird die Rechtssicherheit gestärkt.
Die Vernehmlassung zu dieser nationalen Vorlage dauert bis zum 25. Mai 2026. Die Vorlage tritt voraussichtlich vor Ende dieses Jahres in Kraft.
