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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Januar 2026

Bundesrat verabschiedet Bericht zur Entwicklung des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenversicherung

Bern, 14.01.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 einen Bericht zur Entwicklung des Leistungskatalogs der obligatorischen Krankenversicherung verabschiedet. Im Bericht wird aufgezeigt, wie sich die Gesundheitskosten seit 1996 entwickelt haben und was die Gründe für das Kostenwachstum sind. Eine kostendämpfende und zugleich qualitätssteigernde Massnahme ist das Health-Technology-Assessment-Programm des Bundes. Im Bericht wird Bilanz zu diesem Programm gezogen und aufgezeigt, wie die Wirksamkeit noch gesteigert werden

Der vom Bundesrat verabschiedete Bericht erfüllt das Postulat 22.4394 von Verena Herzog («Kostensenkung im Gesundheitswesen durch die Überprüfung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung») sowie das Postulat 23.4341 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) («Health Technology Assessments [HTA]. Bilanz, Erhöhung der Wirksamkeit und Prüfung der Schaffung einer unabhängigen Einrichtung»).

Bilanz zur Überprüfung des Leistungskatalogs

Das Postulat 22.4394 verlangt vom Bundesrat, die finanziellen Folgen der Entwicklung des Leistungskatalogs in der Grundversicherung seit Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) aufzuzeigen.

Im Jahr 2023 betrugen die Gesundheitskosten in der Schweiz insgesamt 95 Milliarden Franken. Davon entfielen rund 52 Milliarden Franken auf Leistungen, die unter die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) fallen. Mit Leistungen sind dabei unter anderem medizinische Untersuchungen (ambulant und stationär), Medikamente, Laboranalysen und Hilfsmittel gemeint, die von der OKP übernommen werden. Der grösste Teil davon, rund 36 Milliarden Franken, wird durch Prämien der Versicherten finanziert. Der prämienfinanzierte Anteil an den gesamten Gesundheitskosten ist von knapp 30 Prozent bei Einführung des KVG im Jahr 1996 auf knapp 38 Prozent im Jahr 2023 angestiegen. Die OKP-Kosten pro versicherte Person sind von 1723 Franken im Jahr 1996 auf 4482 Franken im Jahr 2023 gestiegen.

Dieses Kostenwachstum im Bereich der OKP seit 1996 ist auf eine Vielzahl von Einflussfaktoren zurückzuführen. Dazu zählen unter anderem der demografische Wandel, der technologische Fortschritt, die zunehmende Inanspruchnahme von Leistungen sowie strukturelle Anreize im Tarifsystem. Die Erweiterung des Leistungskatalogs ist also nicht der einzige Grund für die Kostenzunahme im Gesundheitswesen. Eine neu aufgenommene Leistung muss nicht zwingend zu Mehrkosten führen. Sie kann langfristig auch Kosten senken, indem sie eine weniger effiziente Leistung ersetzt oder weitere Behandlungen überflüssig oder günstiger macht.

Im Postulat wird ebenfalls verlangt, zu prüfen, welche Leistungen des KVG an die Zusatzversicherung ausgelagert werden könnten, ohne die Grundversorgung zu gefährden. Das Gesetz gibt vor, dass alle Leistungen regelmässig auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) überprüft werden. Wenn eine Leistung die Kriterien nicht mehr erfüllt, wird sie nicht mehr von der OKP vergütet. Eine grundsätzliche Verschiebung von Leistungen, die in den Geltungsbereich des KVG fallen und die WZW-Kriterien erfüllen, in den Zusatzversicherungsbereich hätte eine Zweiklassenmedizin zur Folge. Der Bundesrat erachtet dies als nicht zielführend.

Bilanz des HTA-Programms des Bundes

Das sogenannte Health Technology Assessment (HTA) ist ein international anerkanntes Verfahren zur vertieften Bewertung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit aller Leistungen, die von der OKP vergütet werden. Nach dieser wissenschaftlichen Bewertung, die durch unabhängige Institutionen erstellt werden, werden Empfehlungen an das BAG und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abgegeben. Diese entscheiden in der Folge darüber, ob eine untersuchte Leistung vergütet, gestrichen oder eingeschränkt wird.

Das Postulat 23.4341 verlangt vom Bundesrat, eine detaillierte Bilanz der HTA-Praxis des BAG zu ziehen, die Herausforderungen zu erfassen und Lösungsansätze vorzuschlagen, um die Wirksamkeit des HTA-Programms zu erhöhen. Zudem soll die Schaffung einer unabhängigen HTA-Agentur geprüft werden.

Der Bericht zeigt, dass sich die Investitionen in das HTA-Programm lohnen: Das Programm führt zu Einsparungen im Gesundheitswesen und zur Verbesserung der Behandlungs- und Versorgungsqualität, da unwirksame Leistungen nicht mehr von der OKP vergütet werden. Die Einsparungen belaufen sich mittlerweile auf 150 Millionen Franken pro Jahr. Zu diesen wiederkehrenden direkten Einsparungen kommen weitere indirekte Einsparungen hinzu, die durch die Verbesserung der Behandlungs- und Pflegequalität erzielt werden. Um die Wirksamkeit des HTA-Programms zu erhöhen, müssen aber mehr Leistungen mit unsicherem Nutzen identifiziert und analysiert werden. Dies soll unter anderem mit stärkerer Einbeziehung relevanter Akteure geschehen. Das BAG hat dies bereits durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit dem Verband der Schweizer Krankenversicherer, prio.swiss, initiiert.

Weiter sollen die Ergebnisse der HTA-Berichte besser kommuniziert werden, um die Umsetzung der Vergütungsentscheide zu fördern. Es wird auch empfohlen, dass das BAG periodisch Evaluationen durchführt, um die Umsetzung der Entscheide zu evaluieren. Aus Sicht des Bunderates hat das BAG bereits umfassende Massnahmen ergriffen, um die Kommunikation zu stärken. Periodische Evaluationen erachtet der Bundesrat grundsätzlich als sinnvoll. Sie können aber nur nach kritischer Überprüfung der Ressourcen durchgeführt werden.

Aktuell wird das HTA-Programm des Bundes über eine Sektion im BAG koordiniert. Die eigentliche Prüfung einer Leistung wird stets an eine externe HTA-Agentur vergeben. Die Schaffung einer neuen unabhängigen Agentur würde zu Mehrkosten führen. Der Bericht kommt zum Schluss, dass kein strukturelles Problem erkennbar ist, dass diese Mehrkosten rechtfertigen würde.

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