Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Bern, 20.03.2026 — Der Bundesrat regelt den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) klarer und verbessert den Zugang zu den Grundstücksinformationen. An seiner Sitzung vom 20. März 2026 hat er die Botschaft zur dafür erforderlichen Änderung des Geoinformationsgesetzes (GeoIG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Der ÖREB-Kataster ist ein praktisches, interaktives Informationssystem. Er gibt Auskunft über die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen wie zum Beispiel die Nutzungsplanung oder Schutzbereiche für Gewässer und Grundwasser und wurde mit dem Erlass des Geoinformationsgesetzes im Jahr 2007 geschaffen. Seither wurde er stetig weiterentwickelt und umfasst mittlerweile 22 bundesrechtliche Themen, die für Grundeigentümer und Planungsfachleute wesentliche Informationen enthalten. Beispielsweise werden diese Eigentumsbeschränkungen im Rahmen von Baubewilligungsverfahren geprüft.
Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Geoinformationsgesetzes sollen einerseits die Regeln für die Aufnahme im Kataster vereinfacht werden. Andererseits wird eine Klärung der Funktionen der Anmerkung von öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Grundbuch und von der Aufnahme der Eigentumsbeschränkungen im ÖREB-Kataster angestrebt. Im Sinne einer Vereinfachung und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten sollen zudem sowohl die spezialgesetzliche Haftung als auch die Bestimmung, dass der Inhalt des Katasters als bekannt gilt, ersatzlos aufgehoben werden.
Schliesslich soll der Kataster künftig auch generell-abstrakte und behördenverbindliche Anordnungen enthalten können, welche sich auf das Eigentum an Grundstücken auswirken. Bei diesen generell-abstrakten Regelungen handelt es sich beispielsweise um definierte Bau- und Abstandslinien zu Strassen, Gebäuden und Gewässern. All diese Informationen aus dem ÖREB-Kataster sollen durch den Bundesrat als Teil des zukünftigen nationalen Portals zur Grundstücksinformation zugänglich gemacht werden können.
Das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf wurde vom Bundesrat am 21. März 2025 eröffnet und dauerte bis am 30. Juni 2025. Die Vorlage wird mehrheitlich begrüsst. Die vereinzelt geäusserten Kritikpunkte betrafen überwiegend Fragen der Umsetzung der Vorlage im Rahmen der erforderlichen Ausführungsbestimmungen durch den Bundesrat. Dazu wird zum gegebenen Zeitpunkt erneut ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Daher wird grundsätzlich an der Vorlage in der vorliegenden Form festgehalten.
