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MedienmitteilungVeröffentlicht am 1. April 2026

Atomwaffenverbots-Initiative: Bundesrat beantragt Ablehnung ohne Gegenvorschlag

Bern, 01.04.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. April 2026 entschieden, die Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)» Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Er hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) beauftragt, ihm bis Herbst eine Botschaft an das Parlament zu unterbreiten. Der Bundesrat setzt sich klar für das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen ein. Jedoch wäre ein Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag ein rein symbolischer Akt, der keinen Beitrag zu diesem Ziel leisten kann. Ein Beitritt könnte der Sicherheit der Schweiz sogar abträglich sein. Die Schweiz setzt sich bereits im Rahmen des UNO-Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NTP) für die Abrüstung und Nichtverbreitung von Atomwaffen ein.

Die Initiative wurde im Dezember 2025 mit 105'674 gültigen Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie verlangt, den Beitritt der Schweiz zum UNO-Vertrag über das Verbot von Atomwaffen (TPNW) verbindlich in der Bundesverfassung festzuschreiben und würde den Bundesrat verpflichten, den Vertrag zu ratifizieren.

Der 2017 verhandelte Vertrag ist 2021 in Kraft getreten. Er bezweckt, Atomwaffen umfassend völkerrechtlich zu verbieten, indem er deren Entwicklung, Herstellung, Besitz, Weitergabe, Einsatz sowie die Androhung des Einsatzes untersagt. Damit soll die Abschaffung von Atomwaffen erreicht werden. Der Bundesrat teilt zwar das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen, erachtet aber den TPNW-Vertrag nicht als das geeignete Instrument, um dieses Ziel zu erreichen. Der Bundesrat hat deshalb bereits 2018, 2019 und 2024 gestützt auf öffentlich zugängliche Berichte entschieden, dem Vertrag nicht beizutreten.

Gründe für die Ablehnung

Aus Sicht des Bundesrates kann ein Beitritt der Schweiz zum TPNW im aktuellen Umfeld keinen konkreten Beitrag zur nuklearen Abrüstung leisten. Keiner der Kernwaffenstaaten ist dem Vertrag beigetreten, ebenso wenig deren militärische Verbündete. Der Vertrag wird derzeit von 74 Staaten getragen; in Europa gehören Österreich, Irland, Malta, San Marino und der Heilige Stuhl zu den Vertragsparteien. Die wichtigsten sicherheitspolitischen Partner der Schweiz lehnen den Vertrag ab.

Ein Beitritt würde die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit wichtigen Partnerstaaten erschweren und die aussenpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz einschränken. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu zentralen Sicherheitspartnern, da der TPNW vor allem auf westliche Demokratien abzielt, während andere Atommächte dem Vertrag keine Beachtung schenken. Ein Betritt könnte der Sicherheit der Schweiz somit abträglich sein. Zudem würde der Beitritt auf Verfassungsebene festgeschrieben und damit die Flexibilität der Schweizer Aussen- und Sicherheitspolitik langfristig reduzieren.

Der Bundesrat hält deshalb an seiner bisherigen Position fest, wonach ein Beitritt zum TPNW derzeit nicht im Interesse der Schweiz liegt.

Bundesrat bekennt sich zu einer Welt ohne Atomwaffen

Der Bundesrat anerkennt das Ziel einer Welt ohne Atomwaffen ausdrücklich. Er teilt die Besorgnis über die zunehmenden nuklearen Spannungen und die derzeit stockende Abrüstung.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass substanzielle Fortschritte bei Abrüstung und Risikoreduktion am wirksamsten im Rahmen des 1970 in Kraft getretenen Vertrags über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NPT) erzielt werden können, der von der Schweiz und 190 weiteren Staaten getragen wird und als Eckpfeiler der internationalen nuklearen Ordnung gilt. Der NPT beruht auf drei miteinander verknüpften Pfeilern: der Nichtverbreitung von Kernwaffen, der nuklearen Abrüstung sowie der friedlichen Nutzung der Kernenergie. Staaten ohne Kernwaffen verpflichten sich, keine solchen Waffen zu erwerben, während die Kernwaffenstaaten zusichern, keine entsprechenden Technologien oder Materialien weiterzugeben und ihre Arsenale schrittweise abzubauen. Gleichzeitig garantiert der Vertrag allen Staaten das Recht auf die zivile Nutzung der Kernenergie unter Einhaltung strenger internationaler Kontrollen durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEA).

Die Schweiz setzt sich dort insbesondere für Transparenz, Risikoreduktion und die schrittweise Umsetzung der Abrüstungsverpflichtungen ein.

Ungeachtet ihres Nichtbeitritts zum TPNW beteiligt sich die Schweiz als Beobachterin an den Vertragsstaatenkonferenzen und setzt sich im Rahmen des NPT aktiv für eine Welt ohne Atomwaffen und für die nukleare Nichtverbreitung ein.

Bericht der Arbeitsgruppe zur Analyse des Vertrags über das Verbot von Kernwaffen, 31.01.2024

Bericht der Arbeitsgruppe zur Analyse des UNO-Kernwaffenverbotsvertrags, 30.06.2018

Postulat 22.3800: Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag auf die Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz