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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Juni 2026

Digitalisierungsprojekt zur Optimierung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens

Bern, 12.06.2026 — Die Prozesse in Zusammenhang mit Gesuchen um ordentliche Einbürgerung werden digitalisiert. Künftig kann der Austausch zwischen den zuständigen kantonalen Behörden und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) digital statt auf dem Postweg erfolgen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 die notwendigen Verordnungsänderungen genehmigt. Diese treten am 1. August 2026 in Kraft.

Das Projekt soll die Übermittlung von Gesuchen um ordentliche Einbürgerung an das SEM sowie den Austausch zwischen dem SEM und den kantonalen Einbürgerungsbehörden optimieren. Nach Prüfung der Einbürgerungsgesuche haben die Kantone künftig die Möglichkeit, diese über eine neue Schnittstelle des Zentralen Migrationsinformationssystems (ZEMIS) an das SEM zu übermitteln. Auf dem gleichen Weg kann das SEM seinen Entscheid über die Erteilung oder Verweigerung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes mitteilen.

Zu diesem Zweck müssen im ZEMIS neue Datenfelder ergänzt und den kantonalen Einbürgerungsbehörden zusätzliche Online-Zugriffsrechte zugewiesen werden. Dies bedingt eine Anpassung der ZEMIS-Verordnung und der Bürgerrechtsverordnung. Sobald diese Änderungen in Kraft sind, wird eine Pilotphase mit mehreren Kantonen durchgeführt. Nach Abschluss der Pilotphase werden die übrigen Kantone an das erneuerte System angeschlossen.

Die Verordnungsänderungen erfolgen im Rahmen des laufenden Informatikprojekts «Erneuerung ZEMIS», das eine umfassende Digitalisierung von Prozessen vorsieht.

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