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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. August 2026

Krankentaggelder: Heutiges System hat sich bewährt

Bern, 19.08.2026 — Das heutige Krankentaggeldsystem ist ausreichend. Eine grundlegende Änderung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt. An seiner Sitzung vom 19. August 2026 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung eines Postulats der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats verabschiedet.

Der Abdeckungsgrad der Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz insgesamt gut. Diese Versicherung gewährleistet für die allermeisten Arbeitnehmenden einen Schutz vor Erwerbsausfall bei Krankheit. Dies geht aus dem Bericht in Erfüllung des Postulats 24.3465 «Handlungsoptionen bei der Krankentaggeldversicherung» der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats hervor.

Die Abdeckung liegt bei über 85 Prozent in Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten und bei über 90 Prozent in Betrieben mit mehr als 50 Angestellten. Nur etwa 0,5 Prozent der Unternehmen konnten keine Versicherung abschliessen, weil ihre Aufnahme abgelehnt wurde oder kein Angebot verfügbar war. Davon betroffen sind etwa 0,13 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Dabei handelt es sich grossmehrheitlich um Mitarbeitende von Mikrounternehmen mit einer bis zwei beschäftigten Personen. In dieser Gruppe beläuft sich der Anteil der versicherten Personen auf 44 Prozent.

Die allermeisten Unternehmen ohne Versicherung verfügen zudem über interne Regelungen zur Lohnfortzahlung, deren Funktionsweise mit einer Krankentagegeldversicherung vergleichbar ist.

Die festgestellten Zugangshürden betreffen eine beschränkte Anzahl Fälle und könnten besser durch punktuelle Anpassungen des bestehenden Systems beseitigt werden. Unter diesen Voraussetzungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass derzeit weder umfassende Systemänderungen noch die Einführung eines allgemeinen Versicherungsobligatoriums notwendig sind.

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