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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Juni 2026

Die Schweiz hebt Visabeschränkungen gegenüber Äthiopien auf

Bern, 12.06.2026 — Im Rahmen des Schengen-Assoziierungsabkommens hat die Schweiz beschlossen, die seit April 2024 geltenden Visabeschränkungen gegenüber Äthiopien aufzuheben. Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 verabschiedete Massnahme folgt auf den Beschluss des Rates der Europäischen Union, aufgrund der verbesserten Kooperation Äthiopiens bei Rückführungen die ausgesetzten Visabestimmungen wieder in Kraft zu setzen.

Die Europäische Union beschloss vor zwei Jahren, einige Bestimmungen des Visakodex gegenüber Äthiopien vorübergehend auszusetzen. Der Grund dafür war die als unzureichend bewertete Kooperation bei der Rückübernahme äthiopischer Staatsangehöriger, die sich illegal im Schengen-Raum aufhalten. Da dieser Beschluss eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands darstellt, hatte die Schweiz die Visabeschränkungen ebenfalls eingeführt.

Aufgrund der deutlich verbesserten Zusammenarbeit mit Äthiopien im Rückkehrbereich hat die Europäische Union im Mai 2026 beschlossen, die ausgesetzten Bestimmungen des Visakodex wieder in Kraft zu setzen. Auch die Schweiz hat eine erhebliche Verbesserung der Kooperation bei Rückführungen festgestellt, weshalb sie als an Schengen assoziierter Staat diese Massnahme unterstützt.

Die Schweiz führt mit sofortiger Wirkung folgende Visaerleichterungen wieder ein: Möglichkeit, vom Erfordernis der Vorlage von Belegen abzusehen, Möglichkeit der Befreiung von der Visumgebühr für Inhaberinnen und Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen, Erteilung von Visa für die mehrfache Einreise und Bearbeitung von Visumanträgen innert 15 Tagen.