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MedienmitteilungVeröffentlicht am 15. Januar 2026

Flughafen Zürich: Ergänztes Betriebsreglement öffentlich aufgelegt

Bern, 15.01.2026 — Mit dem Betriebsreglement 2014/2017 will die Flughafen Zürich AG (FZAG) zahlreiche Massnahmen aus dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), umsetzen. Das Ziel: Die Sicherheit weiter erhöhen, den Lärm senken. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) legt die Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ab dem 19. Januar 2026 erneut öffentlich auf.

Die im Betriebsreglement 2014/2017 festgelegten Massnahmen sind als Antwort auf die Forderungen aus der Sicherheitsüberprüfung 2012 zu verstehen (siehe Box unten). Zu den Massnahmen zählen die Entflechtung des Ostkonzepts, Anpassungen der Abflugrouten Richtung Westen, das neue Bisenkonzept mit Starts in Richtung Süden geradeaus, die erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 in Richtung Westen sowie flexiblere Pistenöffnungszeiten.

Der Umweltverträglichkeitsbericht zum Betriebsreglement 2014/2017 geht zudem von einer Reduktion der Fluglärmbelastung aus. Die im Betriebsreglement aufgelisteten Massnahmen sollen auch die Lärmbelastung reduzieren – dies, obwohl die Verkehrsprognose 2035 von einer Zunahme des Lärms ausgeht. Besonders in der zweiten Nachtstunde von 23 bis 24 Uhr ist eine deutliche Lärmreduktion zu erwarten.

Das revidierte SIL-Objektblatt – die Grundlage für ein Betriebsreglement – hat der Bundesrat bereits am 19. September 2025 verabschiedet. Darin ist neu der maximal zulässige Lärm für die zweite Nachtstunde festgelegt. Gestützt darauf reichte die FZAG beim BAZL im September 2025 ergänzende Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements ein. Das BAZL legt das Betriebsreglement 2014/2017 in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau bis am 17. Februar 2026 öffentlich auf. Zudem lädt es weitere an den Kanton Zürich grenzende Kantone und Bundesfachstellen zur Stellungnahme ein.

Die Unterlagen zum ergänzten Betriebsreglementsgesuch sind ab 19. Januar 2026 auch auf der BAZL-Webseite einsehbar.

Historie Betriebsreglement 2014/2017
Die FZAG reichte 2013 und 2017 beim BAZL verschiedene Änderungen des Be-triebsreglements ein (BR2014 und BR2017). Grund dafür sind die im Sicherheitsbericht 2012 festgelegten Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. 2018 genehmigte das BAZL das BR2014 teilweise. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Teilgenehmigung am 7. September 2021 grösstenteils auf. Es wies das Verfahren mit der Begründung an das BAZL zurück, dass das Thema Nachtlärm im SIL-Objektblatt ungenügend berücksichtigt sei. In der Folge sistierte das BAZL das Verfahren zum BR2017.

Das BAZL führte die beiden Genehmigungsverfahren für das BR2014 und BR2017 unter dem neuen Titel «Betriebsreglementsänderung 2014/2017 (BR2014/2017)» zusammen. Die Einsprachen aus den bereits erfolgten öffentlichen Auflagen zum BR2014 und BR2017 behalten ihre Gültigkeit.