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FremdmitteilungVeröffentlicht am 19. Juni 2026

Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern

Bern / Berne / Berna, 19.06.2026 — Änderung der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek (Dépôt légal numérique)
Die Bundesversammlung beschloss am 20. Juni 2025 die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Schweizerische Nationalbibliothek (Nationalbibliotheksgesetz, NBibG; SR 432.21) zur Einführung des Dépôt légal numérique. Die Schweiz kannte bisher auf Bundesebene – im Unterschied zu einzelnen Kantonen – kein «Dépôt légal». Damit die Schweizerischen Nationalbibliothek (NB) ihren Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, beschloss das Parlament am 20. Juni 2025 die Einführung eines «Dépôt légal numérique» (DLN). Dazu wurde das Nationalbibliotheksgesetz angepasst. Die Ablieferung gedruckter Schweizer Verlagspublikationen ist nicht Gegenstand des DLN und wird weiterhin über eine Vereinbarung zwischen der Nationalbibliothek und den Verlagsverbänden sichergestellt. Die vorliegende Teilrevision der Nationalbibliotheksverordnung (NBibV; SR 432.211) enthält die Ausführungsbestimmungen zum DLN. Es handelt sich um eine Verordnungsanpassung von grosser kultureller Tragweite, was eine öffentliche Vernehmlassung notwendig macht.
Datum der Eröffnung: 19. Juni 2026
Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2026