Der Bundesbeitrag an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic wird erhöht
Bern, 28.05.2026 — Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 die Erhöhung des Bundesbeitrags an das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic um CHF 2,7 Millionen für das Jahr 2027 gutgeheissen. Er knüpft sie an die vollständige Umsetzung der im letzten November vom Institutsrat beschlossenen Massnahmen zur Ergebnisverbesserung. Gleichzeitig genehmigte der Bundesrat die Revision der Swissmedic-Gebührenverordnung. Sie beinhaltet die Einführung einer Registrierungsgebühr für Medizinprodukte.
Die Finanzierung von Swissmedic ist im Heilmittelgesetz (HMG) geregelt. Ihre drei Haupteinnahmequellen sind Aufsichtsabgaben, Gebühren sowie Abgeltungen des Bundes für Aufgaben, die nicht durch Abgaben und Gebühren abgedeckt sind. Gemäss HMG sind die Aufgaben und Tätigkeiten in den Bereichen Rechtsetzung, Vollzug des Strafrechts und Überwachung der Medizinprodukte vollumfänglich durch den Bund finanziert. Dafür ist für 2027 eine Erhöhung des Bundesbeitrags von heute 19,3 Millionen um CHF 2,7 Millionen. erforderlich. Der Bundesbeitrag macht ca. 17% der Finanzierung des Heilmittelinstituts aus; die restlichen 83% stammen aus Gebühren und Aufsichtsabgaben in der Regulierung und Überwachung der Pharmabranche.
Wie 2025 bekannt wurde, ist die finanzielle Situation von Swissmedic angeschlagen. Neben der Höhe des Bundesbeitrags und einer Senkung der Abgabe auf Arzneimittel war auch das starke Ausgabenwachstum ein zentraler Treiber dafür. Entsprechend knüpft der Bundesrat die Beitragserhöhung an die vollständige Umsetzung der Ergebnisverbesserungsmassnahmen, die der Swissmedic-Institutsrat im November 2025 beschlossen hat. Swissmedic muss insgesamt CHF 15 Millionen einsparen, CHF 9 Millionen bei den Personalkosten (9% dieser Kosten) und CHF 6 Millionen wiederkehrend bei den Sachkosten. Das Eidgenössische Departement des Innern wird darüber regelmässig informiert.
Die im Rahmen des Voranschlags 2027 vom Bundesrat genehmigte Erhöhung des Bundesbeitrags gilt für das erste Jahr der neuen Strategieperiode 2027-2030. Für die Jahre 2028-2030 wird der Bundesrat den Beitrag im Rahmen der Genehmigung der neuen strategischen Ziele im vierten Quartal 2026 festsetzen.
Revision der Swissmedic-Gebührenverordnung
Der Bundesrat hat ebenfalls die Änderung der Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (GebV-Swissmedic) genehmigt. Eine Registrierungsgebühr für Medizinprodukte wird eingeführt. Damit soll der bei der Produkteregistrierung in der Datenbank swissdamed entstehende Verwaltungsaufwand bei Swissmedic abgegolten werden. In swissdamed werden Informationen über Medizinprodukte und die beteiligten Unternehmen gesammelt, aufbereitet und publiziert. Die Datenbank schafft für die Öffentlichkeit und Gesundheitsfachpersonen Transparenz im Schweizer Medizinproduktemarkt. Nötig geworden war sie nach dem Ausschluss der Schweiz aus der europäischen Medizinprodukteüberwachung im Jahr 2021. Die Produkteregistrierungspflicht wird ab 1. Juli 2026 mit einer Übergangsfrist bis am 31. Dezember 2026 verbindlich eingeführt. Als zweites Element der Vorlage wird der Stundenansatz für die Gebühr nach Aufwand an die Teuerung angepasst. Dieser war seit 2002 unverändert geblieben.
