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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Juni 2026

Asylstrategie 2027 ist auf Kurs

Bern, 19.06.2026 — Die von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam erarbeitete Asylstrategie 2027 befindet sich seit Dezember 2025 in der Umsetzung. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 über den Stand der Arbeiten und die bisherigen Ergebnisse informiert. Konkrete Massnahmen sind im Bereich der Asylverfahren, beim Schutzstatus S, beim Umgang mit Intensivtätern aus dem Asylbereich und im Integrationsbereich in Vorbereitung.

Das EJPD, die Kantone, Städte und Gemeinden haben gemeinsam die Asylstrategie 2027 erarbeitet. Sie verfolgt das Ziel, das Asylsystem gezielt zu verbessern und weiterzuentwickeln. Mit Verabschiedung des politischen Mandats an der nationalen Asylkonferenz vom 28. November 2025 wurde die erste Phase der Asylstrategie 2027 abgeschlossen. Seit Dezember 2025 befindet sich das Projekt in der Umsetzungsphase.

Asylsystem auf Schutzbedürftige ausrichten

Ein Ziel der Asylstrategie ist, das Asylsystem einerseits noch stärker auf Personen auszurichten, die schutzbedürftig sind, und es anderseits von offensichtlich unbegründeten Asylgesuchen zu entlasten. Zu diesem Zweck soll in einem vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren abgeklärt werden, ob in gewissen Fällen überhaupt ein Asylgesuch im Sinne des Asylgesetzes vorliegt und das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein Asylverfahren durchführen muss. Wenn kein Asylgesuch im Sinne des Asylgesetzes vorliegt, erhält die betroffene Person keinen Zugang zu den Asylstrukturen. In einer Testphase sollen die Auswirkungen und die Wirksamkeit eines solchen Verfahrens auf alle Staatsebenen aufgezeigt werden. Zusätzlich wird ein Vorschlag zur Klärung der Zuständigkeit im Rahmen des Asylverfahrens geprüft. Zudem werden weitere Massnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren geprüft. Bei allen Massnahmen, die umgesetzt werden, sollen Lastenverschiebungen zu Ungunsten der anderen Staatsebenen vermieden werden.

Gezielter gegen straffällige Personen vorgehen

Ein weiteres Ziel der Strategie ist, die Sicherheit im Asylbereich weiter zu erhöhen. Das EJPD erarbeitet zurzeit eine Gesetzesvorlage zur Stärkung der Sicherheit im Migrationsbereich. Damit setzt der Bundesrat mehrere Vorstösse des Parlaments um. Ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen wie etwa die Administrativhaft sollen künftig stärker genutzt werden können.

Die 2025 eingesetzte Task Force Intensivtäter (TIA) koordiniert mittels eines Case Managements das Zusammenspiel von Asyl- und Strafverfahren sowie des Straf- und Wegweisungsvollzugs. Dies ermöglicht eine effiziente Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Instrumente durch die Behörden wie etwa ausländerrechtliche Zwangsmassnahmen für Personen, die die Schweiz verlassen müssen. In den ersten sechs Monaten des Pilotprojekts wurden schweizweit 87 Fälle ins Case Management aufgenommen. Die kantons- und behördenübergreifende Zusammenarbeit bewährt sich und ergänzt die laufenden gesetzlichen Anpassungen durch Verbesserungen im operativen Bereich.

Integrationsprogramme verstärken

Die Analyse der Asylstrategie 2027 bestätigt die Wirksamkeit des bestehenden Systems zur Integrationsförderung. Im Rahmen der Asylstrategie 2027 wird die Integrationsförderung verstärkt. Sie setzt auf einen frühen Integrationsstart, bessere Chancen für Frauen, nachhaltige Arbeitsmarktintegration durch Bildung, den Ausbau der Sprachförderung und eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe von Personen mit Bleiberecht. Derzeit werden die Grundlagen für die nächste Phase der kantonalen Integrationsprogramme (KIP 4) erarbeitet. Die bewährten Grundsätze der Integrationsförderung werden weitergeführt und gezielt weiterentwickelt. Dabei sollen insbesondere die Integration von Frauen und der Grundsatz «Arbeit dank Bildung» zusätzlich gestärkt werden. Die politischen Entscheide dazu sind im Herbst 2026 vorgesehen.

Schwankungstauglichkeit des Asylsystems verbessern

Eine der zentralen Herausforderungen der Asylstrategie 2027 ist es, die Schwankungstauglichkeit des Asylsystems über alle Staatsebenen hinweg zu verbessern. Zurzeit ist ein externer Bericht in Erarbeitung. Dieser wird die Grundlage zur Entwicklung von Lösungsansätzen in Bezug auf die Unterbringungskapazitäten, die Personalressourcen und den Abbau von Pendenzen liefern. Der Schlussbericht soll Ende Sommer 2026 fertiggestellt werden.

Konzept zur Zukunft des Status S liegt vor

Die drei Staatsebenen haben zudem ein Konzept zur Zukunft des Status S erarbeitet. Der Bundesrat hat dieses Konzept an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 zur Kenntnis genommen.

Steuerung durch alle drei Staatsebenen

Die Umsetzung der Asylstrategie 2027 wird auf politischer Ebene durch einen Lenkungsausschuss gesteuert, dem neben dem Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) die Präsidien der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), des Schweizerischen Städteverbandes (SSV) sowie des Schweizerischen Gemeindeverbandes (SGV) angehören.