Bundesrat prüft Wahrung des Kindeswohls im Asyl- und Ausländerrecht
Bern, 01.04.2026 — Die bestehenden rechtlichen Grundlagen reichen aus, um dem Kindeswohl im Asyl- und Ausländerbereich Rechnung zu tragen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats verfasst und am 1. April 2026 verabschiedet hat. In der Praxis sieht er jedoch Verbesserungsbedarf, insbesondere bei den asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren sowie bei Unterbringung, Betreuung und Bildung.
Der Bericht zeigt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) und die kantonalen Behörden im Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen Fortschritte erzielt haben. So behandelt das SEM beispielsweise Asylgesuche von unbegleiteten Minderjährigen prioritär. Diese erhalten zur Wahrung ihrer Interessen während des Verfahrens eine Vertrauensperson zugeteilt.
Weiter haben Bund und Kantone auch Fortschritte bei Sensibilisierung und Fachkompetenz im Umgang mit Kindern gemacht. In gewissen Bereichen stellt der Bericht aber noch Verbesserungspotenzial fest. So fehlt beispielsweise ein standardisiertes Vorgehen zur Abklärung des Kindeswohls. Auch bezüglich der Unterbringung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen besteht noch Optimierungsbedarf.
Garantien der Kinderrechtskonvention umgesetzt
Gemäss dem Bericht sind die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz grundsätzlich vorhanden. Damit sind die wesentlichen Garantien der Kinderrechtskonvention umgesetzt. Vor diesem Hintergrund legt der Bundesrat den Schwerpunkt der Anpassungen bei der praktischen Umsetzung. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzuberufen, welche sich vertieft mit konkreten Fragen zum Kindeswohl im Migrationsbereich auf allen staatlichen Ebenen auseinandersetzt.
Das Postulat «Kindeswohl im Asyl- und Ausländerrecht» (Samira Marti; 20.4421) beauftragte den Bundesrat, zu analysieren, inwiefern das Kindeswohl im Asyl- und Ausländerbereich gewährleistet wird und ob Handlungsbedarf besteht. Dazu hat das SEM eine externe Studie in Auftrag gegeben und eine breit abgestützte Begleitgruppe eingesetzt. In dieser waren die Kantone, Gemeinden und Städte sowie die Eidgenössische Migrationskommission, das UNHCR, die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die Berner Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not, das Netzwerk Kinderrechte Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz und verschiedene Stellen der Bundesverwaltung vertreten.
Dokumente
Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.4421, Samira Marti, vom 8. Dezember 2020
Das Kindeswohl im Asyl- und Ausländerrecht.
Studie: Das Kindeswohl in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren
Universität Zürich (UZH) und Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), 6. Oktober 2024 (Stand 15. Mai 2025)
