Mutmassliche Unterschriftenfälschungen: Bundesrat stimmt Empfehlungen der GPK-S zu
Bern, 23.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 seine Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zum Vorgehen und den Massnahmen der Bundeskanzlei (BK) im Umgang mit mutmasslichen Unterschriftenfälschungen bei Volksbegehren verabschiedet. Der Bundesrat stimmt den Empfehlungen der Kommission zu. Deren Umsetzung läuft bereits.
Die GPK-S untersuchte von September 2024 bis April 2026 die Tätigkeiten der BK im Zusammenhang mit den mutmasslichen Fälschungen von Unterschriften für eidgenössische Volksbegehren. Am 2. April 2026 hat sie den Bericht mit ihren Ergebnissen veröffentlicht.
In seiner Stellungnahme zu diesem Bericht nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass die GPK-S die von der BK ergriffenen Massnahmen zur Wahrung der Integrität von Unterschriftensammlungen als grundsätzlich zweck- und verhältnismässig beurteilt. Er nimmt weiter zur Kenntnis, dass die Kommission auch die Anpassung des Massnahmendispositivs der BK an die Lage als verhältnismässig begrüsst. Den vier Empfehlungen der GPK-S stimmt der Bundesrat zu.
Die Empfehlung für eine konsequente und rasche Umsetzung und laufende Überprüfung der Massnahmen setzt die Bundeskanzlei bereits um, indem sie sämtliche von ihr ergriffenen Massnahmen unvermindert und konsequent weiterführt. Zu diesen Massnahmen zählen die verstärkten Kontrollen bei der Auszählung der Unterschriften durch die Bundeskanzlei, ein Meldungsmonitoring von Verdachtsfällen für die Gemeinden, ein freiwilliger Verhaltenskodex für die Akteurinnen und Akteure von Unterschriftensammlungen, die Überarbeitung der Leitfäden an die Komitees und der Weisungen zur Stimmrechtsbescheinigung an die Gemeinden sowie die Einreichung von Strafanzeigen bei bestätigten Verdachtsfällen. Eine Überprüfung der Angemessenheit dieser und allfälliger weiterer Massnahmen ist bis Ende 2026 vorgesehen.
Für das Funktionieren der Volksrechte sind klare Regeln und Prozesse wichtig. Deshalb kann der Bundesrat die Empfehlung einer frühzeitigen Information über Praxisänderungen im Bereich der Volksrechte nachvollziehen. Für die Umsetzung ist es zentral, dass die aktuelle Kommunikationspraxis der BK weitergeführt wird. Mit Blick auf die Information der Initiativ- und Referendumskomitees hat die BK zuletzt die seit 2015 bestehenden Leitfäden erneuert: Diese enthalten umfangreiche Informationen, Rechtsgrundlagen und Weisungen für die sammelnden Organisationen.
Die Empfehlung zur Bescheinigung einer Unterschrift bei «Familienfällen» ist bereits in Umsetzung. Die BK wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf einen einheitlichen Vollzug durch die Gemeinden hin. Auch im Rahmen ihrer eigenen Kontrollen setzt sie diese Empfehlung konsequent um. Zudem hat die BK die von der Kommission gewünschte Anpassung der Weisungen zur Stimmrechtsbescheinigung in der Zwischenzeit umgesetzt.
Schliesslich empfiehlt die GPK-S, dass die BK ihr Risikomanagement vor dem Hintergrund der Problematik mutmasslicher Unterschriftenfälschungen überprüft und anpasst. Der Bundesrat stellt fest, dass die BK ihr Kernrisiko «Gravierende Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Urnengängen» bereits um den Aspekt der Integrität von Unterschriftensammlungen erweitert und somit auch diese Empfehlung umgesetzt hat.
