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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Juni 2026

Neue digitale Plattform zur Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

Bern, 12.06.2026 — Um den Schutz der Bevölkerung zu verbessern, wird die Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten in der Schweiz technisch und digital auf den neuesten Stand gebracht. Mit dem Projekt NASURE («National Surveillance and Response») entsteht im Rahmen des Programms DigiSanté eine nationale, digitale Plattform, auf der epidemiologische Informationen aus verschiedenen Systemen kontinuierlich zusammenführt, auswertet und den zuständigen Akteuren zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2026 die ersten Umsetzungsetappen (2026 – 2034) des Projekts NASURE mit geplanten Kosten in der Höhe von 45.3 Millionen Franken freigegeben.

Für einen wirksamen Schutz vor übertragbaren Krankheiten müssen Gesundheitsgefahren früh erkannt und rasch gemeldet werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) arbeitet dafür eng mit Kantonen, Ärztinnen und Ärzten, Spitälern und Laboren zusammen und nutzt dabei die Überwachungs- und Meldeprozesse des obligatorischen Meldewesens. So werden etwa alle Befunde von gefährlichen, übertragbaren Erregern in der ganzen Schweiz innerhalb vorgeschriebener Fristen zentral an das BAG gemeldet.

Bei den Instrumenten dieser Melde- und Überwachungssysteme hat die Covid-19-Pandemie indes Lücken aufgezeigt. Meldungen erfolgten über unterschiedliche Wege, und die einzelnen Systeme waren oft nicht miteinander verbunden. So mussten Meldungen mit manuellem Aufwand übermittelt und bereinigt werden, was Behörden und Gesundheitsakteure an die Kapazitätsgrenzen brachte. Aufgrund des dringlichen Bedarfs in der Pandemie wurden die Covid-Meldungen innert kurzer Zeit vereinheitlicht und digitalisiert.

Die aktuellen Systeme im Bereich übertragbarer Krankheiten sollen nun neu aufgesetzt und in eine neue, nationale Plattform (NASURE) überführt werden, die alle in der Schweiz überwachten Erreger umfassen wird. Der Datenaustausch zwischen Gesundheitsinstitutionen und Behörden wird dadurch vollständig standardisiert und automatisiert, gleichzeitig werden veraltete Systeme ersetzt. Alle relevanten Daten – etwa aus Gesundheitseinrichtungen wie Spitälern oder Arztpraxen und aus Laboren – werden nach dem Once-Only-Prinzip an das BAG übermittelt. Dort werden sie analysiert und aufbereitet und den Kantonen, dem Bund und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Informationen werden zudem anonymisiert über das bereits heute öffentlich zugängliche «BAG-Infoportal übertragbare Krankheiten» bereitgestellt.

Dank dieses flächendeckenden, konsistenten Monitorings können die zuständigen Stellen Bedrohungen früher erkennen, schneller reagieren und die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten, etwa bei einem Masernausbruch, gezielter bekämpfen. So wird auch die Vorbereitung auf Gesundheitskrisen und ihre Bewältigung verbessert.

Schrittweise Umsetzung bis 2034

Die Umsetzung des Projekts startet dieses Jahr und ist bis 2034 geplant. Bis Ende 2028 werden in einer ersten Phase die technischen Basisfunktionalitäten der NASURE-Plattform aufgebaut. Sie umfassen Module für das obligatorische Meldewesen. Parallel dazu werden bestehende, überholte Systeme – darunter das Sentinella-Meldesystem für Haus- und Kinderärzte sowie das Meldesystem für seltene Krankheitsbilder bei Kindern – schrittweise digitalisiert, modernisiert und ebenfalls in NASURE integriert. In der zweiten Projektphase bis Ende 2034 werden die Basisfunktionalitäten ausgebaut, zudem werden zusätzliche Datenquellen in NASURE integriert (bspw. Daten aus dem Abwassermonitoring).

Der Aufbau der neuen Plattform kann im Rahmen des geltenden Epidemiengesetzes realisiert werden. Weitere Aufgaben (z.B. Stärkung des One-Health-Ansatz, Ausbau der Antibiotika-Resistenzüberwachung) können zu einem späteren Zeitpunkt bzw. nach Abschluss der Revision des Epidemiengesetzes in NASURE integriert werden. Sie sind nicht Bestandteil der an der Sitzung vom 12. Juni 2026 freigegebenen Mittel.

Freigabe der finanziellen Mittel für erste Umsetzungsetappen

Das Projekt NASURE ist neben dem Gesundheitsdatenraum Schweiz (Swiss HDS) und dem Microdatacenter (MDC) ein Kernprojekt des Programms DigiSanté zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Das Parlament hat am 29. Mai 2024 für das Programm DigiSanté einen Verpflichtungskredit im Umfang von 392 Millionen Franken genehmigt. Der Bundesrat hat festgelegt, dass Projekte mit geplanten Kosten von über 20 Millionen Franken von ihm jeweils einzeln zur Umsetzung freigegeben werden müssen.

Mit dem Entscheid vom 12. Juni 2026 hat der Bundesrat die ersten Umsetzungsetappen des Projekts NASURE mit geplanten Kosten von 45.3 Millionen Franken freigegeben. Der Verpflichtungskredit für das gesamte Projekt NASURE beträgt 50.3 Millionen Franken. Der verbleibende Betrag in Höhe von 5 Millionen Franken ist zur Umsetzung der weiteren Aufgaben von NASURE bis Ende 2034 vorgesehen.

Im Rahmen der durch das Parlament beschlossenen Sparvorgaben für DigiSanté können die Arbeiten an der Plattform NASURE nach Berücksichtigung einer leichten Budgetreduktion damit weiter vorangetrieben werden. Das ist zentral, wird eine Pandemie in der Einschätzung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) doch als grösstes Risiko für Gesellschaft und Wirtschaft eingestuft.

Weitere Informationen

NASURE (National Surveillance & Response)