Bundesrat unterstützt Olympische Winterspiele 2038 in der Schweiz
Bern, 14.01.2026 — Der Bundesrat steht Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2038 in der Schweiz positiv gegenüber und sieht die grossen Chancen, die ein solcher internationaler Grossanlass für Sport und Gesellschaft bietet. An seiner Sitzung vom 14. Januar 2026 hat der Bundesrat die Eckwerte für die Unterstützung des Sport-Grossanlasses in die Vernehmlassung geschickt. Der Grundsatz- und Planungsbeschluss sieht einen Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken vor, dies ohne Haftung für Defizite.
Das Internationale Olympische Komitee (IOK) führt mit der Schweiz einen privilegierten Dialog für die Austragung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2038 (OPWS). Dieses Vorgehen ermöglicht es der Schweiz, bis Ende 2027 ohne Konkurrenz ein Dossier für die Durchführung der Wettkämpfe auszuarbeiten. Erfüllt das Dossier die Anforderungen des IOK in Bezug auf das Austragungs- und Finanzierungskonzept sowie die Vermächtnis- und Nachhaltigkeitsziele, erfolgt der Zuschlag an die Schweiz. Inzwischen hat der von Swiss Olympic beauftragte «Verein Olympische und Paralympische Winterspiele Schweiz 2038» beim Bundesamt für Sport BASPO ein Gesuch um Unterstützung eingereicht.
Grosse Chance für die Schweiz
Der Bundesrat steht dem Projekt OPWS 2038 positiv gegenüber und sieht die grossen Chancen, die ein solcher internationaler Grossanlass für die Schweiz bietet, so unter anderem für die Weiterentwicklung des Sports, für technische Innovationen, für die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, für die langfristige touristische Wertschöpfung wie auch für das positive Ansehen der Schweiz. Der Bundesrat hat sich deshalb bereits im September 2024 für eine Unterstützung ausgesprochen. Nun hat er den Vorschlag für eine finanzielle Beteiligung des Bundes in die Vernehmlassung geschickt.
Erstmals ein gesamtes Land als Gastgeber – weitgehend private Finanzierung
Das Projekt sieht vor, dass die Schweiz zum ersten Gastgeberland in der Geschichte der olympischen Bewegung werden soll: Nicht eine Stadt oder eine Region ist Austragungsort, sondern die Spiele finden dezentral, in allen vier Sprachregionen, statt. Es werden keine neuen Bauten erstellt, sondern die bestehende Infrastruktur genutzt und wo nötig erneuert. Auch das Unterbringungskonzept setzt ausschliesslich auf bestehende Infrastruktur.
Die OPWS 2038 werden überwiegend privat finanziert werden. Die Einnahmen stammen aus Sponsoring, Merchandising, Ticketverkauf und einem IOK-Beitrag. Der Verein rechnet mit Gesamtkosten von rund 2,2 Milliarden Franken. Vom Bund beantragt der Verein in seinem Unterstützungsgesuch einen finanziellen Beitrag an die Planungs- und Durchführungskosten in der Höhe von 190 Millionen Franken. Dieser Betrag setzt sich folgendermassen zusammen: 60 Millionen Franken dienen der Mitfinanzierung der Paralympischen Winterspiele; mit 50 Millionen Franken wird die Nutzung des ÖV durch die Zuschauerinnen und Zuschauer vergünstigt; die restlichen 80 Millionen Franken sind dem Verein zur Mitfinanzierung der Aufwände in Zusammenhang mit der Bereitstellung der Wettkampfstätten in der ganzen Schweiz vorgesehen.
Bundesbeitrag: 200 Millionen Franken – keine Haftung für Defizite
Der Bundesrat sieht im Grundsatz- und Planungsbeschluss maximal 200 Millionen Franken vor. Der Betrag enthält auch 10 Millionen Franken, um allfällige, heute noch nicht absehbare Aufwände des Vereins zusätzlich mitfinanzieren zu können. Nicht enthalten in diesem finanziellen Beitrag sind Sicherheitsaufgaben, die der Bund im Rahmen seiner üblichen Zuständigkeit übernehmen wird, das heisst die Kosten für einen allfälligen Armeeeinsatz oder Gemeinschaftseinsatz des Zivilschutzes sowie die Leistungen von Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Bundesamt für Polizei fedpol, Nachrichtendienst des Bundes NDB, Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit liegt bei den Kantonen.
Der Grundsatz- und Planungsbeschluss hält ausserdem fest, dass der Bund keine Haftung für allfällige Defizite aus der Durchführung der OPWS 2038 übernehmen wird. Der Verein sieht eine privat finanzierte Defizitgarantie von 200 Millionen Franken vor.
Der Bundesrat stuft den Grundsatz- und Planungsbeschluss zurzeit nicht als «von grosser Tragweite» ein, womit er nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Das erwartete finanzielle Engagement des Bundes ist erheblich kleiner als in vorangehenden Kandidaturen. Zudem scheinen die mit dem Austragungs- und Finanzierungskonzept verbundenen Risiken für den Bund kontrollierbar. Es ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund des dezentralen Austragungskonzepts die Parlamente und gegebenenfalls die Bevölkerung von einigen Austragungsorten und -kantonen die Möglichkeit haben werden, sich zum Vorhaben zu äussern.
Die Vernehmlassung läuft bis 14. März 2026. Der weitere Zeitplan sieht vor, dass der Bundesrat im Juni die Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet.
