Illegales Geldspiel: drei Hausdurchsuchungen in drei Jahren am selben Ort
Bern, 30.03.2026 — Am Samstagabend, dem 28. März 2026, führten die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Kantonspolizei Zürich gemeinsam eine Hausdurchsuchung in einer Bar in Dietikon (ZH) durch. Die ESBK beschlagnahmte diverse Gegenstände, 7590 Euro sowie 1850 Schweizer Franken in bar. Die ESBK hat ein Strafverfahren gegen den Verantwortlichen der Bar und zwei weitere vor Ort anwesende Personen eröffnet.
Am Abend des Samstags, 28. März 2026, führten die ESBK und die Kantonspolizei Zürich eine Hausdurchsuchung in einer Bar in Dietikon (ZH) durch. Insgesamt befanden sich 23 Personen vor Ort, die an mehreren Spieltischen sassen. An mindestens drei Tischen spielten die Teilnehmenden Kartenspiele. Neben vier Pokertischen und mehreren Säcken mit Spieljetons beschlagnahmten die Einsatzkräfte auch IT-Material, Mobiltelefone und über 7590 Euro sowie 1850 Schweizer Franken in bar.
Der Verantwortliche des Lokals war bei der Razzia anwesend. Es handelt sich um die dritte Durchsuchung dieses Ortes seit 2023. Zwei weitere Personen vor Ort stehen ebenfalls im Verdacht, am Anbieten illegaler Spielbankenspiele beteiligt gewesen zu sein. Die ESBK hat drei Strafverfahren eröffnet. Die Beschuldigten müssen sich wegen mutmasslicher Verstösse gegen das Geldspielgesetz verantworten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Ermittlungen werden von der ESBK geführt, die konsequent gegen illegales Geldspiel vorgeht. Wer Spielbankenspiele ohne die dafür notwendige Konzession durchführt, organisiert oder zur Verfügung stellt, macht sich strafbar. Das Geldspielgesetz sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor.
