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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. November 2025

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und der Kanton Genf einigen sich über die Grenzkontrollen an den Schengen-Aussengrenzen am internationalen Flughafen in Genf

Bern, 27.11.2025 — Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird im Auftrag des Kantons Genf weiterhin die Kontrollen der Aussengrenzen am internationalen Flughafen Genf durchführen. Am Montag, 24. November 2025 wurde diesbezüglich eine neue Vereinbarung zwischen dem BAZG und dem Kanton Genf unterzeichnet.

Seit mehreren Jahren schliesst das BAZG mit den Kantonen Verwaltungsvereinbarungen ab, um im Bereich der sicherheitspolizeilichen Aufgaben Synergien zu nutzen. Im Rahmen einer solchen Vereinbarung aus dem Jahr 2013 mit dem Kanton Genf übernahm das BAZG auch die Kontrollen der Schengen-Aussengrenzen am internationalen Flughafen Genf.

Prüfung durch die Eidgenössische Finanzkontrolle

Im Jahr 2021 untersuchte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Leistungen, die das BAZG im Auftrag der Kantone im sicherheitspolizeilichen Bereich erbringt. Sie anerkannte den Mehrwert einer engen Zusammenarbeit zwischen dem BAZG und den kantonalen Behörden, war aber der Ansicht, dass die Grenzkontrollen an den Flughäfen Basel und Genf den Rahmen einfacher Synergieeffekte übersteigen würden und dass eine Finanzierung durch den Bund nicht gerechtfertigt sei.

Reflexionen und Analyse

Daraufhin haben das BAZG und der Kanton Genf eine eingehende Analyse durchgeführt und verschiedene Optionen geprüft, von der Beibehaltung der Delegation bis zu einer gänzlichen oder teilweisen Übernahme der Leistungen durch den Kanton. Gleichzeitig prüfte die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, ob solche Kompetenzen auf Bundesebene zentralisiert oder auf Kantonsebene beibehalten werden sollen. Letzteres wurde bevorzugt.

Lösung im Sinne der Effizienz

Aufgrund der Expertise des BAZG im Bereich der Grenzkontrollen sowie dessen operativer Präsenz vor Ort für die Erfüllung der Zollaufgaben wurde beschlossen, dass die Grenzkontrollen am internationalen Flughafen Genf künftig ausschliesslich von dieser Behörde durchgeführt werden sollen. Alle Dienstleistungen des BAZG werden vom Kanton Genf mit einem jährlichen Betrag von rund 21 Millionen Franken vergütet. Dieser Betrag deckt den Ressourcenaufwand des BAZG ab, dessen Dispositiv je nach Passagieraufkommen von jährlich rund 6.5 Millionen Nicht-Schengen-Passagieren abhängig ist und zwischen 70 und 171 Vollzeitstellen beträgt.

Neben den Grenzkontrollen umfasst die Vereinbarung eine Reihe von damit verbundenen Dienstleistungen, welche die Sicherheit und die operative Koordination am Flughafen verbessern sollen. Diese Dienstleistungen des BAZG erlauben eine umfassendere Abstimmung mit den Zollaktivitäten sowie den Schengen-Prozessen.

Die Leistungsvereinbarung sieht auch Indikatoren zur Überwachung der Qualität der Kontrollen vor, was auch den Anforderungen der jüngsten Schengen-Evaluierung der Schweiz entspricht. Der Kanton Genf und das BAZG freuen sich über die Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit, deren Rahmenbedingungen gemeinsam mit dem internationalen Flughafen Genf festgelegt werden konnten. Dabei wurde stets darauf geachtet, die Sicherheitsanforderungen und die Qualität der Passagierbetreuung in Einklang zu bringen.

Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Kontakt/Rückfragen:

Département des institutions et du numérique (DIN) des Kantons Genf,
Laurent Paoliello,

Direktor Kooperation und Kommunikation
Tel. +41 79 935 86 75, laurent.paoliello@etat.ge.ch