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MedienmitteilungVeröffentlicht am 16. September 2026

Regionaler UNESCO-Dialog für «Neue Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen im Bereich der Rückgabe und Restitution von Kulturgütern»

Bern, 16.09.2026 — Der Bund organisiert in Zusammenarbeit mit der UNESCO am 16. und 17. September 2026 einen regionalen UNESCO-Dialog für «Neue Formen der Zusammenarbeit und Vereinbarungen im Bereich der Rückgabe und Restitution von Kulturgütern» in Genf. Die Schweiz bekräftigt damit ihr Engagement für eine engere internationale Zusammenarbeit zwischen Staaten, Kulturinstitutionen, betroffenen Gemeinschaften und weiteren Akteuren, um nachhaltige Lösungen für die Rückgabe und Restitution von Kulturgütern zu fördern und zur Erhaltung des Kulturerbes beizutragen.

Der Dialog richtet sich an die UNESCO-Mitgliedstaaten in Europa und Nordamerika und vereint Regierungsvertretungen, internationale Expertinnen und Experten, Fachleute aus dem Museumsbereich sowie Vertretungen der betroffenen indigenen Völker. Der Fokus liegt auf dem Erfahrungsaustausch sowie auf der Erörterung von Bedürfnissen und Herausforderungen, mit denen Staaten und ihre Institutionen bei Rückgabe- und Restitutionsverfahren von Kulturgütern konfrontiert sind.

Die Veranstaltung verfolgt das Ziel, den Dialog zu fördern, erfolgreiche Ansätze vorzustellen und der internationalen Zusammenarbeit neue Impulse zu verleihen. In zwei Podiumsgesprächen präsentieren Fachleute aus verschiedenen Interessengruppen mehrere konkrete Fälle von Rückgaben und Restitutionen. Dabei wird die Vielfalt der geschlossenen Abkommen und Partnerschaften veranschaulicht, der Austausch von guten Praktiken gefördert sowie die engere bilaterale und interinstitutionelle Zusammenarbeit in diesem Bereich beleuchtet. Die gestrige Restitution einer Totenmaske seitens der Schweiz an Ägypten ist ein Beispiel dafür. Zwei weitere Podiumsdiskussionen setzen sich zudem mit innovativen Ansätzen bei der Provenienzforschung sowie mit der stärkeren Einbindung der betroffenen Akteure und insbesondere der indigenen Völker auseinander.

Die Schweiz ist seit 2003 Vertragsstaat der UNESCO-Konvention von 1970 über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unrechtmässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Sie hat diese im Jahr 2005 mit dem Kulturgütertransfergesetz (KGTG) ins nationale Recht umgesetzt. Damit leistet der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit und zur Verhinderung von Diebstahl, Plünderung und illegaler Ein- und Ausfuhr von Kulturgut. Die Restitutions- und Rückgabethematik ist dabei ein wesentliches Element. Seit dem 20. Mai 2025 engagiert sich die Schweiz aktiv als Mitglied des subsidiären Ausschusses der UNESCO-Konvention von 1970.

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