Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Bundesrat nimmt Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis
Bern, 11.02.2026 — Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 den Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren über die Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) zur Kenntnis genommen. Ein externes Unternehmen führt derzeit eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durch. Eine zweite Vernehmlassung ist geplant.
Die im Jahr 2025 durchgeführte Vernehmlassung zu den zwei Verordnungen VÜPF und VD-ÜPF hat zahlreiche Rückmeldungen ergeben. Diese wurden sorgfältig ausgewertet und fliessen in die weitere Ausarbeitung der Verordnungsvorlage ein.
Zur vertieften Beurteilung der wirtschaftlichen Auswirkungen hat das EJPD ein externes Unternehmen mit der Durchführung einer RFA beauftragt. Diese analysiert die Auswirkungen der überarbeiteten Verordnungsvorlage auf die betroffenen Unternehmen. Die Ergebnisse der RFA fliessen ebenfalls in die weitere Überarbeitung der Vorlage ein. Sobald die endgültige Fassung vorliegt, wird der Bundesrat eine zweite Vernehmlassung eröffnen.
Vor dem Hintergrund der eingegangenen Rückmeldungen wurden Ende September 2025 die Motionen 25.4206 Feller im Nationalrat und 25.4273 Gapany im Ständerat eingereicht. Darin wird der Bundesrat beauftragt, die Revisionsentwürfe grundlegend zu überarbeiten und eine weitere Vernehmlassung durchzuführen. Der Bundesrat hat die Annahme der beiden Motionen beantragt, weil er bereits zuvor entsprechende Arbeiten in Auftrag gegeben hat.
