SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 19.08.2026 — Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 19.08.2026 das Melde- sowie Bewilligungsformular für Geldtransfers nach Art. 21 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran angepasst. Ab dem 26. August werden nur noch die angepassten Formulare akzeptiert. Die Formulare können hier abgerufen werden.
