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MedienmitteilungVeröffentlicht am 27. Mai 2026

Personen mit Schutzstatus S und Drittstaatsangehörige mit Schweizer Ausbildung sollen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten

Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S weiter fördern und die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern. Nach einem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes verabschiedet.

Der Bundesrat schlägt vor, für Personen mit Schutzstatus S und für Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Ausbildung, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist. Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So erhalten sie einen besseren Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Diese Massnahmen gelten bereits für vorläufig aufgenommene Personen, deren Arbeitsmarktintegration damit verbessert wurde.

Erleichterungen für Drittstaatenangehörige

Darüber hinaus soll Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrags abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zudem sollen diese Personen nach Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung eine Zulassung für sechs Monate zwecks Stellensuche erhalten. Im geltenden Recht besteht bereits eine identische Regelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss. Damit bezieht sich die Vorlage nun auf den gesamten Bereich der höheren Berufsbildung in der Schweiz.

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