Personen mit Schutzstatus S und Drittstaatsangehörige mit Schweizer Ausbildung sollen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten
Bern, 27.05.2026 — Der Bundesrat will die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S weiter fördern und die Arbeitsmarktzulassung von in der Schweiz ausgebildeten Drittstaatsangehörigen erleichtern. Nach einem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 die Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes verabschiedet.
Der Bundesrat schlägt vor, für Personen mit Schutzstatus S und für Drittstaatsangehörigen mit Schweizer Ausbildung, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. So haben erwerbstätige Personen mit Schutzstatus S künftig Anspruch auf einen Kantonswechsel, wenn sie sozialhilfeunabhängig sind und das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht oder ein Verbleib im Wohnkanton aufgrund des Arbeitsweges oder der Arbeitszeiten nicht zumutbar ist. Zudem müssen arbeitslose Personen mit Schutzstatus S neu bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet werden. So erhalten sie einen besseren Zugang zu den Angeboten der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Diese Massnahmen gelten bereits für vorläufig aufgenommene Personen, deren Arbeitsmarktintegration damit verbessert wurde.
Erleichterungen für Drittstaatenangehörige
Darüber hinaus soll Drittstaatsangehörigen, die in der Schweiz eine höhere Berufsbildung oder ein Postdoktorat im Rahmen eines Arbeitsvertrags abgeschlossen haben und deren Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Zudem sollen diese Personen nach Abschluss ihrer Aus- und Weiterbildung eine Zulassung für sechs Monate zwecks Stellensuche erhalten. Im geltenden Recht besteht bereits eine identische Regelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss. Damit bezieht sich die Vorlage nun auf den gesamten Bereich der höheren Berufsbildung in der Schweiz.
Dokumente
Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige: Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterung für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige)
Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Förderung der Erwerbstätigkeit von Personen mit vorübergehendem Schutz und Zulassungserleichterungen für in der Schweiz ausgebildete Drittstaatsangehörige). Entwurf
