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MedienmitteilungVeröffentlicht am 22. April 2026

Bundesrat für Erweiterung der Sonntagsarbeit im Detailhandel

Bern, 22.04.2026 — Der Bundesrat begrüsst  den Vorschlag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates für eine mögliche Erweiterung der Sonntagsarbeit in Verkaufsgeschäften. Dies hält er in seiner Stellungnahme fest, die er am 22. April 2026 verabschiedet hat. Die Vorlage ermöglicht es den Kantonen, statt bis anhin vier bis zu zwölf Sonntage pro Jahr vorzusehen. An diesen Tagen darf das Verkaufspersonal ohne Ausnahmebewilligung beschäftigt werden.

Begrüssenswert ist aus Sicht des Bundesrates, dass der föderalistische Ansatz gewahrt bleibt. Die Kantone können somit entscheiden, ob sie diese Möglichkeit nutzen und wie sie gegebenenfalls diese Bestimmung auf kantonaler Ebene umsetzen wollen.

Bereits heute können die Kantone vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmende ohne Ausnahmebewilligung in Verkaufsgeschäften beschäftigt werden dürfen. Der Entwurf der Kommission sieht vor, diesen Höchstwert auf zwölf Sonntage pro Kalenderjahr zu erhöhen. Damit setzt die Kommission die 2023 überwiesene Standesinitiative des Kantons Zürich «Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten» um.

Der Bundesrat erachtet den Entwurf der Kommission als massvolle Flexibilisierung, welcher den Entscheid einer begrenzten Ausweitung der Sonntagsarbeit, wie heute schon, den Kantonen überlässt. Die im Arbeitsgesetz festgelegten Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit der Sonntagsarbeit kommen auch an diesen Sonntagen zur Anwendung.

Die kantonale Hoheit über die Ladenöffnungszeiten ist mit diesem Entwurf in keiner Weise tangiert. Zudem erlaubt diese Vorlage, dass die Kantone Vor- und Nachteile von zusätzlichen Sonntagsverkäufen abwägen und differenzierte sowie politisch durchsetzbare Regelungen vorsehen können. Schliesslich entscheidet auch jedes Verkaufsgeschäft unter Abwägung von Mehrumsatz und Kosten selbst, ob es an den kantonal vorgesehenen Sonntagen Personal beschäftigen möchte oder nicht. Als nächstes wird sich die WAK-S mit der Stellungnahme des Bundesrates befassen.

Weitere Informationen

23.325 | Zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten | Geschäft | Das Schweizer Parlament