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MedienmitteilungVeröffentlicht am 9. September 2026

Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit: Vernehmlassung abgeschlossen

Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat hat am 9. September 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit zur Kenntnis genommen. Die Vernehmlassung zeigt eine breite Unterstützung für das Abkommen und dessen Genehmigung.

Das ACCTS (Agreement on Climate Change, Trade and Sustainability) wurde von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz unterzeichnet. Es verbindet Handels-, Klima- und Umweltpolitik und umfasst die Liberalisierung von Umweltgütern und Umweltdienstleistungen, Bestimmungen zu Subventionen für fossile Energien sowie Leitlinien für Umweltkennzeichnungen.

Der Nationalrat hatte der Genehmigung bereits im September 2025 zugestimmt. Auf Antrag der vorberatenden Kommission des Ständerates führte der Bundesrat vom 1. April bis 8. Juni 2026 eine Vernehmlassung zur Vorlage durch. Von 45 Stellungnahmen sprechen sich 42 dafür aus, während drei Stellungnahmen die Vorlage ablehnen. Die breite Unterstützung erstreckt sich über Kantone, politische Parteien, Wirtschafts-, Energie-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsverbände sowie weitere interessierte Kreise. Es werden insbesondere der innovative Charakter des Abkommens, die Förderung von Umwelttechnologien und nachhaltigen Dienstleistungen, die Bestimmungen zu fossilen Subventionen sowie der Beitrag zu einem regelbasierten internationalen Handelssystem positiv hervorgehoben.

Drei Stellungnehmende lehnen die Genehmigung des Abkommens ab. Unter anderem werden Risiken für den Service public sowie auf die Arbeits- und Lohnbedingungen durch die Liberalisierung von Umweltgütern und Umweltdienstleistungen befürchtet. Daneben wird auch eine unverhältnismässige Einschränkung des energiepolitischen Handlungsspielraums der Schweiz kritisiert.

Mehrere Stellungnehmende thematisieren die Ausgestaltung und Konsequenzen einzelner Bestimmungen im Abkommen. So äusserten sich die Stellungnehmenden zu den Ausnahmebestimmungen bei Subventionen für fossile Energien, die Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit, die Beibehaltung bestehender energie- und wirtschaftspolitischer Instrumente sowie die Vermeidung zusätzlicher administrativer Belastungen für Unternehmen und Behörden.

Einige Stellungnehmende weisen darauf hin, dass die unmittelbare Wirkung des Abkommens aufgrund der gegenwärtig lediglich vier Vertragsparteien begrenzt bleibt. Sie erwarten deshalb, dass sich die Schweiz weiterhin aktiv für den Beitritt weiterer Staaten einsetzt.