Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 7. Mai 2026

Kontrollen im gesetzlichen Messwesen

Bern-Wabern, 07.05.2026 — Bei den Kontrollen für den Vollzug des Messgesetzes haben die zuständigen Vollzugsbehörden im Jahr 2025 über 157’000 Messmittel geprüft und geeicht. Mehr als 580’000 Elektrizitätszähler haben sie statistisch überwacht. Genauere Angaben finden sich im Jahresbericht 2025 über den Vollzug des Messgesetzes des Eidgenössischen Instituts für Metrologie METAS.

Mengenangaben im Handel sollen stimmen. Genauso sollen wir uns darauf verlassen können, dass die im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt notwendigen Messungen korrekt und zuverlässig durchgeführt werden. Um dies sicherzustellen, prüfen und eichen die zuständigen Vollzugsbehörden die in diesen Bereichen verwendeten Messmittel. Dazu gehören beispielsweise Waagen im Detailhandel, Tanksäulen, Elektrizitätszähler und akustische Messmittel.

Die Oberaufsicht über den Vollzug des Messgesetzes nimmt das Eidgenössische Institut für Metrologie METAS wahr. Am Vollzug beteiligt sind neben dem METAS die kantonalen Aufsichtsbehörden, die kantonalen Eichämter sowie die vom METAS ermächtigten Eichstellen. Im letzten Jahr prüften und eichten diese Stellen 157’690 Messmittel.

Im Jahr 2025 konnten die Kantone 97,9 % aller eichfälligen Messmittel eichen (2024: 97,2 %), wovon 10,7 % beanstandet werden mussten (2024: 9,9 %).

Durch Stichproben wurde im 2025 kontrolliert, ob die Mengenangaben auf abgepackten Waren korrekt angegeben sind. Die Vollzugsquote bei Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge bei industriellen Herstellern lag dabei mit 84,0 % um 3,6 Prozentpunkte unter dem Wert von 2024. Das METAS wird bei den diesjährigen Treffen die kantonalen Vollzugsorgane im Messwesen für die Wichtigkeit dieser Kontrollen sensibilisieren.

Kontrolle der eichpflichtigen Messmittel für amtliche Fahrzeugprüfungen

Für die amtliche Prüfung von Fahrzeugen setzen die kantonalen Strassenverkehrsämter für die Feststellung amtlicher Sachverhalte verschiedene eichpflichtige Messmittel ein, wie etwa zur Prüfung von Geschwindigkeitsmessern, für Lärmmessungen oder für Abgaswerte von Dieselmotoren.

Im Jahr 2023 hatte das METAS erstmals diese Messmittel bei sieben kantonalen Strassenverkehrsämtern überprüft. Dabei zeigte sich, dass insbesondere bei den GPS-Geräten die Eichpflicht nicht konsequent durchgesetzt wird. Bei einer erneuten Kontrolle des METAS im vergangenen Jahr, wurden sechs weitere kantonale Strassenverkehrsämter überprüft. Es zeigte sich erneut, dass hinsichtlich der Eichpflicht von GPS-Geräten Unklarheit und Erklärungsbedarf herrscht. Zudem mussten zwei radarbasierte Geschwindigkeitsanzeigen beanstandet werden. Das METAS führte gleich anschliessend an die Kontrollen Gespräche mit den Verantwortlichen durch, so dass die nötigen Korrekturen und Anpassungen vorgenommen werden konnten.

Für die Kontrolle der Abgaswerte von Dieselfahrzeugen setzen die Strassenverkehrsämter seit Anfang 2023 zugelassene Partikelmessgeräte ein. Bei diesen Messmitteln wurde geprüft, ob sie über eine nationale Zulassung verfügen und ob sie gültig geeicht sind. Alle kontrollierten Partikelmessgeräte waren zugelassen und gültig geeicht.

Elektrizitätszähler

Im elektrischen Versorgungsnetz der Schweiz sind in den Haushalten, beim Gewerbe und in der Leichtindustrie etwa 5,8 Millionen Elektrizitätszähler installiert. Im Jahr 2025 haben die vom METAS ermächtigten Eichstellen für Elektrizitätszähler gesamthaft 584’921 Zähler in 375 Losen statistisch überprüft und mussten davon zehn Lose (gesamthaft 17’442 Zähler) beanstanden.

Jahresbericht 2025 über den Vollzug des Messgesetzes

Detaillierte Informationen zu den Eichungen, Prüfungen sowie weiteren Kontrollen im Messwesen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein enthält der Jahresbericht 2025 über den Vollzug des Messgesetzes: