Leicht sinkende Strompreise 2027
Bern, 08.09.2026 — Für das Jahr 2027 sinken die schweizerischen Strompreise in der Grundversorgung für Haushalte im Mittel (Median) leicht um rund 4 Prozent. Dies geht aus den Berechnungen der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom hervor. Ein typischer Haushalt bezahlt im kommenden Jahr im Mittel (Median) 26.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh). Die Senkung um 1.2 Rp./kWh gegenüber dem Vorjahr ist vor allem auf tiefere Kosten für die Energiebeschaffung zurückzuführen.
Per 31. August 2026 mussten die rund 580 Schweizer Netzbetreiber ihre Elektrizitätstarife für das nächste Jahr sowohl ihren Kunden als auch der ElCom bekannt geben. Gemäss den Berechnungen der ElCom stellen sich die mittleren Stromtarife bzw. Tarifkomponenten (Medianwerte) für einen typischen Haushalt in der Schweiz mit einem Verbrauch von 4‘500 kWh (Verbrauchsprofil H4) wie folgt dar:
- Der Gesamttarif beläuft sich auf 26.5 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh) – das sind rund 1.2 Rp./kWh weniger als 2026. Auf ein Jahr gerechnet, entspricht dies einer Stromrechnung von 1’194 Franken (- 53 Fr.).
- Der Energietarif sinkt von 12.11 Rp./kWh auf 11.35 Rp./kWh (- 6.28 %).
- Der Netztarif steigt von 10.73 Rp./kWh auf 10.94 Rp./kWh.
- Der Messtarif beläuft sich für einen Haushalt auf 78.48 CHF/Jahr (bzw. 1.74 Rp./kWh bei H4, 2026: 74.40 CHF/Jahr bzw. 1.65 Rp./kWh).
- Der Netzzuschlag bleibt bei 2.3 Rp./kWh. Über das Übertragungsnetz werden ausserdem die Kosten für die sogenannte Stromreserve in Höhe von 0.17 Rp./kWh (Vorjahr: 0.41 Rp./kWh) sowie der Tarifzuschlag für solidarisierte Kosten in Höhe von 0.19 Rp./kWh (Vorjahr: 0.05 Rp./kWh) verrechnet. Die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen bleiben stabil bei 1 Rp./kWh.
Für mittlere Betriebe in der Schweiz ergibt sich ein ähnliches Bild: Die Energiepreise sinken ebenfalls, die Netzkosten inkl. Messkosten steigen ebenfalls leicht.
Bei den dargestellten Zahlen handelt es sich um Medianwerte. Tatsächlich aber variieren die Tarife innerhalb der Schweiz zwischen den Netzbetreibern zum Teil erheblich, was vor allem auf grosse Unterschiede bei der Energiebeschaffung (Anteil Eigenproduktion und Beschaffungsstrategie) zurückzuführen ist.
Gründe für die aktuellen Entwicklungen
Die Tarife haben sich – analog zu den Grosshandelspreisen – stabilisiert, wenngleich nach wie vor auf recht hohem Niveau. Dass die Gesamttarife 2027 im Mittel leicht sinken, ist im Wesentlichen auf günstigere Energiepreise zurückzuführen: Durch das Auslaufen besonders teurer Beschaffungsverträge sinken bei vielen Versorgern auch 2027 die Energietarife. Der aktuell deutliche Preisanstieg im Grosshandelsmarkt in Folge des Iran-Kriegs ab März 2026 macht sich bei strukturierten Beschaffungen für das Tarifjahr 2027 kaum bemerkbar und wird sich je nach Entwicklung erst in folgenden Jahren auswirken. Die Netztarife steigen für einen Haushalt (H4) um rund 2% an. Dem generellen Trend steigender Netzkosten und Netztarife wirken 2027 ein geringerer Beitrag für die Stromreserve (2027: 0.17 Rp./kWh; 2026: 0.41 Rp./kWh) sowie tiefere Swissgrid-Tarife (2027: 1.2 Rp./kWh; 2026: 1.42 Rp./kWh) entgegen. Zusätzlich liegt die Kapitalverzinsung für das Netz (sog. WACC) mit 3.28 % tiefer als im Vorjahr (3.43 %), was einer aggregierten Senkung der Netzkosten um rund 34 Mio. Franken entspricht und zu einer Reduktion des Netztarifs um etwa 0.06 Rp./kWh führt. Die Messtarife für Haushalte steigen 2027 im Mittel (Median) um 4 CHF pro Jahr auf 78.48 CHF/Jahr. Wie bereits im Vorjahr bleiben die Unterschiede zwischen den Netzbetreibern auffällig gross, die Messtarife bewegen sich zwischen 0 CHF/Jahr und 180 CHF/Jahr. Die ElCom verfolgt die Entwicklung der Messkosten und Messtarife im Rahmen ihres Monitorings.
Aktuelle Aufsichtsaktivitäten der ElCom
Im Zuge der 2025 eingereichten Kostenrechnungen nahm das Fachsekretariat der ElCom eine ergänzende Compliance-Prüfung vor, mit Fokus auf Information und Kommunikation der Netzbetreiber gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Öffentlichkeit. Konkret geprüft wurden die Einhaltung von Entflechtungsvorgaben zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen sowie die transparente Darstellung und Kommunikation von Tarifen inklusive der Begründung von Tarifveränderungen. Die Auswertungen zeigen, dass Netzbetreiber bei ihrer Kommunikation Entflechtungsvorgaben generell einhalten, lediglich in Einzelfällen wurden Verstösse festgestellt. Während die Anforderungen an die Darstellung und Strukturierung der Stromrechnung grösstenteils eingehalten werden, besteht vor allem bei der Kommunikation von Tarifveränderungen Verbesserungsbedarf. Häufig sind die kommunizierten Begründungen unklar und nicht nachvollziehbar. Die ElCom publizierte am 3. September den Bericht zur Compliance-Prüfung (Link). Der Bericht soll Netzbetreiber insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Kommunikation und der Einhaltung von Entflechtungsbestimmungen sensibilisieren, zudem wird die ElCom deren Einhaltung weiter überwachen.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Thema Messdatenqualität dar: Messdaten dienen nicht nur der korrekten Abrechnung des Stromverbrauchs, sie bilden auch die Grundlage für Prognosen zu Stromverbrauch und -erzeugung und damit für den Einsatz von Regelenergie sowie die Vermeidung von Ausgleichsenergiekosten. Die ElCom hat bei der Datenlieferung der Verteilnetzbetreiber an Swissgrid Defizite festgestellt. Besonders auffällige Netzbetreiber wurden 2026 von der ElCom kontaktiert und aufgefordert, Massnahmen zur Verbesserung vorzunehmen. Um die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen, prüft die ElCom eine Aufnahme der Messdatenqualität in die sogenannte Sunshine-Regulierung.
Tarifpublikation durch die ElCom
Ab sofort sind die Tarife 2027 der einzelnen Gemeinden und Verteilnetzbetreiber auf der Strompreis-Webseite der ElCom www.strompreis.elcom.admin.ch abruf- und vergleichbar.
Die Daten der Strompreis-Übersicht stammen direkt von den Netzbetreibern und werden von der ElCom umgehend veröffentlicht. Die aufgeführten Zahlen entsprechen dem Stand 07.09.2026. Die Verantwortung für die Qualität der Daten liegt bei den Netzbetreibern. Einige wenige Netzbetreiber haben die Daten nicht fristgerecht eingereicht. Für diese Netzgebiete können daher momentan keine Tarife abgerufen werden. Aufgrund der geringen Grösse dieser Gebiete ist mit keiner wesentlichen Änderung der vorliegenden Ergebnisse zu rechnen.
Die Netzbetreiber sind darüber hinaus verantwortlich für die Kommunikation der Gründe allfälliger Tarifveränderungen und müssen dafür sorgen, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher die entsprechenden Informationen erhalten (siehe Weisung 4/2024). Wichtig: Die ElCom genehmigt keine Tarife. Sie kann diese im Verdachtsfall prüfen und allenfalls Senkungen verfügen.
