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ÖREB-Datensätze in alleiniger Zuständigkeit des Bundes

Von den 22 ÖREB-Datensätzen gemäss Anhang 1, GeoIV, sind zwölf in alleiniger Zuständigkeit des Bundes.

Artikel 5

1Die Stelle nach Artikel 8 Absatz 1 GeoIG stellt der für den Kataster verantwortlichen Stelle nach Artikel 17 Absatz 2 die erhobenen und nachgeführten Daten nach Artikel 3 in elektronischer Form zur Verfügung.

Sie bestätigt der für den Kataster verantwortlichen Stelle, dass die Daten die folgenden Anforderungen erfüllen:

a. Sie bilden Eigentumsbeschränkungen ab, die vom zuständigen Organ in dem von der Fachgesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren beschlossen und genehmigt worden sind.
b. Sie sind in Kraft.
c. Sie wurden unter der Verantwortung des zuständigen Organs auf die Übereinstimmung mit dem Beschluss überprüft.

Die Geobasisdaten des Bundesrechts müssen den Vorgaben nach Artikel 4 Absatz 2 entsprechen, jene der zusätzlich vom Kanton bezeichneten Geobasisdaten den allgemeinen minimalen qualitativen und technischen Anforderungen für Geobasisdaten des Bundesrechts.

Artikel 8b

1Zusätzlich zu den Inhalten des Katasters können im Kataster dargestellt werden:

a. Informationen über geplante oder laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen;
b. als unverbindliche Informationen weitere Geobasisdaten des Bundesrechts nach Anhang 1 GeoIV und Geobasisdaten des kantonalen Rechts;
c. Hinweise, die dem Verständnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen.

2Die für den Kataster verantwortliche Stelle stellt Zusatzinformationen über die rechtlichen Vorwirkungen von laufenden Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen dar, die ihr von der zuständigen Fachstelle des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Die Artikel 5–8 sind sinngemäss anwendbar.

3Das Bundesamt für Landestopografie kann Mindestvorschriften über die Zusatzinformationen erlassen.

4Die Artikel 17 und 18 GeoIG sind auf die Zusatzinformationen nicht anwendbar.

Von den 22 ÖREB-Datensätzen gemäss Anhang 1, GeoIV sind zwölf in alleiniger Zuständigkeit des Bundes. Um die Daten dieser ÖREB den katasterverantwortlichen Stellen der Kantone zentral zur Verfügung stellen zu können, hat KOGIS von den betroffenen Bundesstellen ASTRA, BAV, BAZL, BFE und GS VBS den Auftrag erhalten, eine zentrale Bundesplattform zu realisieren.

Nach den Vorgaben des Rahmenmodells für den ÖREB-Kataster (Anhang A) müssen die ÖREB-Daten sowohl dateibasiert gemäss Teilmodell Transferstruktur im INTERLIS/XML-Format bereitgestellt, wie auch als transparente Kartenbilder mit Hilfe eines WMS-Dienstes verfügbar gemacht werden.

Verfügbarkeit und Links auf die Daten respektive den WMS

* Wenn in der Tabelle unter Verfügbarkeit «Bestätigung» steht, existieren zu diesem Zeitpunkt über das gesamte Gebiet der Schweiz keine Objekte zu diesem Geobasisdatensatz.
Geobasisdatensatz
ID
Verfügbarkeit*
Daten
(INTERLIS 2 / XML)
WMS
Feature
Service
Projektierungszonen
Nationalstrassen 
87  Bestätigung Download  Darstellungsdienst in Kraft verfügbar 
Baulinien Nationalstrassen   88  ja Download

Darstellungsdienst in Kraft

Darstellungsdienst Änderung

verfügbar
Projektierungszonen
Eisenbahnanlagen 
96  Bestätigung Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
Baulinien
Eisenbahnanlagen  
97  Bestätigung Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
Projektierungszonen
Flughafenanlagen  
103  ja  Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
Baulinien Flughafenanlagen   104  Bestätigung Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
Sicherheitszonenplan   108  ja   Download

Darstellungsdienst in Kraft

Darstellungsdienst Änderung

verfügbar
KbS im Bereich des Militärs   117  ja  Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
KbS im Bereich der zivilen Flugplätze   118  ja  Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
KbS im Bereich des öffentlichen Verkehrs   119  ja  Download Darstellungsdienst in Kraft verfügbar
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher 217 Bestätigung Download

Darstellungsdienst in Kraft

Darstellungsdienst Änderung

verfügbar
Baulinien Starkstromanlagen 218 Bestätigung Download

Darstellungsdienst in Kraft 

Darstellungsdienst Änderung

verfügbar

Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen können die ÖREB-Daten gemäss Teilmodell «Transferstruktur» über andere (nicht dateibasierte) Mechanismen wie den Feature Service bereitgestellt werden.