ÖREB-Datensätze in alleiniger Zuständigkeit des Bundes
Von den 22 ÖREB-Datensätzen gemäss Anhang 1, GeoIV, sind zwölf in alleiniger Zuständigkeit des Bundes.
Artikel 5
1Die Stelle nach Artikel 8 Absatz 1 GeoIG stellt der für den Kataster verantwortlichen Stelle nach Artikel 17 Absatz 2 die erhobenen und nachgeführten Daten nach Artikel 3 in elektronischer Form zur Verfügung.
2 Sie bestätigt der für den Kataster verantwortlichen Stelle, dass die Daten die folgenden Anforderungen erfüllen:
a. Sie bilden Eigentumsbeschränkungen ab, die vom zuständigen Organ in dem von der Fachgesetzgebung vorgeschriebenen Verfahren beschlossen und genehmigt worden sind.
b. Sie sind in Kraft.
c. Sie wurden unter der Verantwortung des zuständigen Organs auf die Übereinstimmung mit dem Beschluss überprüft.
3 Die Geobasisdaten des Bundesrechts müssen den Vorgaben nach Artikel 4 Absatz 2 entsprechen, jene der zusätzlich vom Kanton bezeichneten Geobasisdaten den allgemeinen minimalen qualitativen und technischen Anforderungen für Geobasisdaten des Bundesrechts.
Artikel 8b
1Zusätzlich zu den Inhalten des Katasters können im Kataster dargestellt werden:
a. Informationen über geplante oder laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen;
b. als unverbindliche Informationen weitere Geobasisdaten des Bundesrechts nach Anhang 1 GeoIV und Geobasisdaten des kantonalen Rechts;
c. Hinweise, die dem Verständnis der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen dienen.
2Die für den Kataster verantwortliche Stelle stellt Zusatzinformationen über die rechtlichen Vorwirkungen von laufenden Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen dar, die ihr von der zuständigen Fachstelle des Bundes zur Verfügung gestellt werden. Die Artikel 5–8 sind sinngemäss anwendbar.
3Das Bundesamt für Landestopografie kann Mindestvorschriften über die Zusatzinformationen erlassen.
4Die Artikel 17 und 18 GeoIG sind auf die Zusatzinformationen nicht anwendbar.
Von den 22 ÖREB-Datensätzen gemäss Anhang 1, GeoIV sind zwölf in alleiniger Zuständigkeit des Bundes. Um die Daten dieser ÖREB den katasterverantwortlichen Stellen der Kantone zentral zur Verfügung stellen zu können, hat KOGIS von den betroffenen Bundesstellen ASTRA, BAV, BAZL, BFE und GS VBS den Auftrag erhalten, eine zentrale Bundesplattform zu realisieren.
Nach den Vorgaben des Rahmenmodells für den ÖREB-Kataster (Anhang A) müssen die ÖREB-Daten sowohl dateibasiert gemäss Teilmodell Transferstruktur im INTERLIS/XML-Format bereitgestellt, wie auch als transparente Kartenbilder mit Hilfe eines WMS-Dienstes verfügbar gemacht werden.
Verfügbarkeit und Links auf die Daten respektive den WMS
Geobasisdatensatz |
ID |
Verfügbarkeit* |
Daten (INTERLIS 2 / XML) |
WMS |
Feature Service |
---|---|---|---|---|---|
Projektierungszonen Nationalstrassen |
87 | Bestätigung | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Baulinien Nationalstrassen | 88 | ja | Download | verfügbar | |
Projektierungszonen Eisenbahnanlagen |
96 | Bestätigung | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Baulinien Eisenbahnanlagen |
97 | Bestätigung | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Projektierungszonen Flughafenanlagen |
103 | ja | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Baulinien Flughafenanlagen | 104 | Bestätigung | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Sicherheitszonenplan | 108 | ja | Download | verfügbar | |
KbS im Bereich des Militärs | 117 | ja | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
KbS im Bereich der zivilen Flugplätze | 118 | ja | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
KbS im Bereich des öffentlichen Verkehrs | 119 | ja | Download | Darstellungsdienst in Kraft | verfügbar |
Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher | 217 | Bestätigung | Download | verfügbar | |
Baulinien Starkstromanlagen | 218 | Bestätigung | Download | verfügbar |
Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen können die ÖREB-Daten gemäss Teilmodell «Transferstruktur» über andere (nicht dateibasierte) Mechanismen wie den Feature Service bereitgestellt werden.
Für Fragen
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
Rechtsgrundlagen
Vorschriften
-
Weisung «ÖREB-Kataster: Rechtsvorschriften, gesetzliche Grundlagen und Zusatzinformationen»
PDF, 31 Seiten, 549 KB, Deutsch -
Kreisschreiben ÖREB-Kataster 2021 / 06
PDF, 1 Seiten, 95 KB
Service
-
Einbau in die kantonalen ÖREB-Katastersysteme: Beschreibung
PDF, 9 Seiten, 205 KB