Inhalt des ÖREB-Katasters
Inhalt des Katasters sind:
a. die in Anhang 1 GeoIV als Gegenstand des Katasters bezeichneten Geobasisdaten;
b. die vom Kanton in Anwendung von Artikel 16 Absatz 3 GeoIG bezeichneten eigentümerverbindlichen Geobasisdaten;
c. die Rechtsvorschriften, die zusammen mit den Geobasisdaten als Einheit die Eigentumsbeschränkung unmittelbar umschreiben und für die das gleiche Verfahren massgebend ist;
d. die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen der Eigentumsbeschränkungen.
Beim Aufbau des ÖREB-Katasters wurden in einer ersten Phase auf Bundesebene die 17 wichtigsten Eigentumsbeschränkungen aus acht Bereichen in den Kataster aufgenommen. Ab 2020 wird der ÖREB-Kataster um 5 weitere Eigentumsbeschränkungen erweitert. Diese sind im Katalog der Geobasisdaten des Bundesrechts (Anhang 1, GeoIV) festgehalten.
Hinweis
Die Kantone können weitere Eigentumsbeschränkungen mit folgenden Eigenschaften aus ihrem Gebiet hinzufügen:
- Sie sind eindeutig definiert (im Gelände oder auf einem Plan).
- Sie betreffen eine gewisse Anzahl von Grundstücken.
- Sie sind rechtskräftig.
- Sie beruhen auf kantonalem oder kommunalem Recht.
Die wichtigsten ÖREB auf Bundesebene
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
Rechtsgrundlagen
Vorschriften
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Weisung «ÖREB-Kataster: Rechtsvorschriften, gesetzliche Grundlagen und Zusatzinformationen»
PDF, 33 Seiten, 558 KB, Deutsch -
Kreisschreiben ÖREB-Kataster 2021 / 06
PDF, 1 Seiten, 95 KB