ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)
Durch den ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs) wird Drittsystemen die Möglichkeit geboten, direkt auf den kantonalen ÖREB-Katastersystemen Auszüge zu bestellen.
Artikel 9
1Die Inhalte des Katasters werden durch einen Darstellungsdienst zugänglich gemacht. Vorbehalten bleibt Artikel 4 Absatz 2.
2Die Stelle nach Artikel 8 Absatz 1 GeoIG stellt die betreffenden Geobasisdaten zusätzlich in einem Download-Dienst zur Verfügung.
Artikel 10
1Ein Auszug besteht aus einer digitalen oder analogen Darstellung der Inhalte und Zusatzinformationen des Katasters über ein Grundstück, soweit es flächenmässig ausgeschieden werden kann, mit Ausnahme der Miteigentumsanteile.
2Er enthält mindestens:
a. die Geobasisdaten nach Artikel 3 Buchstaben a und b;
b. die genaue Bezeichnung der Rechtsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c;
c. die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen nach Artikel 3 Buchstabe d;
d. Informationen über geplante oder laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen nach Artikel 8b Absatz 1 Buchstabe a.
3Die Daten über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen werden der Informationsebene Liegenschaften der amtlichen Vermessung überlagert.
4Der Auszug informiert darüber, welche Inhalte des Katasters dargestellt und welche Inhalte weggelassen werden.
5Das Bundesamt für Landestopografie erlässt Weisungen für die Erstellung und Darstellung von Auszügen.
Artikel 13
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ermöglicht den Zugang zu den Katastern der Kantone durch einen Suchdienst nach Artikel 36 Buchstabe b GeoIV.
Hinweis
Der ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs) ist eine Ergänzung und Anwendung des Rahmenmodells für den ÖREB-Kataster und definiert eine Maschine-zu-Maschine-Schnittstelle als Webservice für den Bezug von Auszügen aus dem ÖREB-Kataster.
Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo ermöglicht den Zugang zu den Katastern der Kantone durch einen Suchdienst nach Artikel 36 Buchstabe b GeoIV.
Der ÖREB-Kataster ist ein öffentlicher, amtlicher Kataster; dieser soll von Drittsystemen direkt abgefragt werden können. Die Kommunikation von Maschine zu Maschine wird in drei Weisungen behandelt. Die Weisung «ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)» regelt die technische Anfrage an die Maschine. Resultat der Abfrage ist die Lieferung eines Auszuges. Die Form des Auszuges ist ein PDF oder DATA (xml, json), welche in den beiden Weisungen «ÖREB-Kataster – DATA-Extract» und «ÖREB-Kataster – Inhalt und Darstellung des statischen Auszugs» je ausführlich beschrieben sind.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
Rechtsgrundlagen
Vorschriften
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Weisung «ÖREB-Kataster – ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)»
PDF, 27 Seiten, 364 KB, Deutsch -
Kreisschreiben ÖREB-Kataster 2022 / 03
PDF, 1 Seiten, 90 KB