ÖREB-Katasterauszug
Der ÖREB-Katasterauszug – verbindliche Informationen in übersichtlicher Form
1Ein Auszug besteht aus einer digitalen oder analogen Darstellung der Inhalte und Zusatzinformationen des Katasters über ein Grundstück, soweit es flächenmässig ausgeschieden werden kann, mit Ausnahme der Miteigentumsanteile.
2Er enthält mindestens:
a. die Geobasisdaten nach Artikel 3 Buchstaben a und b;
b. die genaue Bezeichnung der Rechtsvorschriften im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c;
c. die Hinweise auf die gesetzlichen Grundlagen nach Artikel 3 Buchstabe d;
d. Informationen über geplante oder laufende Änderungen öffentlich-rechtlicher Eigentumsbeschränkungen nach Artikel 8b Absatz 1 Buchstabe a.
3Die Daten über öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen werden der Informationsebene Liegenschaften der amtlichen Vermessung überlagert.
4Der Auszug informiert darüber, welche Inhalte des Katasters dargestellt und welche Inhalte weggelassen werden.
5Das Bundesamt für Landestopografie erlässt Weisungen für die Erstellung und Darstellung von Auszügen.
Der ÖREB-Katasterauszug muss schweizweit denselben Inhalt, die gleiche grafische Darstellung und ein einheitliches Layout aufweisen.
Hinweis
Oberstes Ziel ist es, schweizweit ein einheitliches Produkt anbieten zu können. Die vom Bundesamt für Landestopografie erlassenen Weisungen regeln die Erstellung und Darstellung von Auszügen im Einzelnen.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail