Aufgaben & Zuständigkeiten
Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der für den ÖREB-Kataster verantwortlichen Stellen auf Stufe Bund und Stufe Kanton.
1Das Bundesamt für Landestopografie übt die Oberaufsicht über die Führung der Kataster aus.
2Es kann namentlich:
a. allgemeine Weisungen und Empfehlungen über die Einführung, Einrichtung und Führung des Katasters sowie über den Vollzug dieser Verordnung erlassen;
b. Überprüfungen der für den Kataster verantwortlichen Stellen durchführen;
c. Einsicht in alle die Katasterführung betreffenden amtlichen Akten nehmen;
d. dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zuhanden des Bundesrates die Ersatzvornahme beantragen;
e. zu Zwecken der Statistik und Evaluation Daten erheben oder durch beauftragte Dritte erheben lassen.
3Es stellt für alle vom Bund vorgegebenen Modelle allgemein zugängliche Prüfinstrumente zur Verfügung.
1Der Kanton regelt die Organisation des Katasters.
2Er bezeichnet eine für den Kataster verantwortliche Stelle.
3Er gewährleistet den zentralen Zugang zum Kataster.
Der Bund ist für die strategische, die Kantone sind für die operative Führung zuständig.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail