Minimale Geodatenmodelle
Das Geoinformationsgesetz verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.
1Die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes gibt ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest.
2Ein Geodatenmodell wird innerhalb des fachgesetzlichen Rahmens bestimmt durch:
a. die fachlichen Anforderungen;
b. den Stand der Technik.
Im Rahmen der angestrebten Harmonisierung müssen die Fachstellen des Bundes minimale Geodatenmodelle für ihre Geobasisdaten des Bundesrechts vorgeben und darin Struktur und Detaillierungsgrad der Inhalte festlegen (Art. 9 Abs. 1 GeoIV, SR 510.620). Diese minimalen Geodatenmodelle erfüllen dabei die Anforderungen an einen sinnvoll machbaren Ausgleich zwischen minimalem Aufwand und maximalem Nutzen und stellen somit die für eine praxistaugliche Modellierung zwingend erforderliche Verbindung zwischen Vollzugspraxis und Informationstechnologie dar.
Darüber hinaus können die Fachstellen des Bundes im Sinne der angestrebten Harmonisierung auch ein oder mehrere Darstellungsmodelle vorgeben. Die Beschreibung legt insbesondere den Detaillierungsgrad, die Signaturen und die Legenden fest.
Minimale Geodatenmodelle und dazugehörende Darstellungsmodelle für die 22 öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) | ||||
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Raumplanung |
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73 | Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) |
Geodatenmodell | Dokumentation | |
76 | Planungszonen | Geodatenmodell | Dokumentation | Symbole |
Strassen |
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87 | Projektierungszonen Nationalstrassen |
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88 | Baulinien Nationalstrassen |
Geodatenmodell | Dokumentation | Symbole |
Eisenbahnen |
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96 | Projektierungszonen Eisenbahnanlagen |
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97 | Baulinien Eisenbahnanlagen |
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Flughäfen |
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103 | Projektierungszonen Flughafenanlagen |
Geodatenmodell | Dokumentation |
Symbole |
104 | Baulinien Flughafenanlagen |
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108 | Sicherheitszonenplan |
Geodatenmodell | Dokumentation |
Symbole |
Belastete Standorte |
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116 | Kataster der belasteten Standorte |
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117 | Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs | |||
118 | Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze | |||
119 | Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs | |||
Wasser |
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131 | Grundwasserschutzzonen |
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132 | Grundwasserschutzareale | |||
190 | Gewässerraum | Geodatenmodell | Dokumentation | Symbole |
Lärm |
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145 | Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) |
Geodatenmodell | Dokumentation |
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Wald |
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157 | Statische Waldgrenzen |
Geodatenmodell |
Dokumentation | |
159 | Waldabstandslinien |
Geodatenmodell |
Dokumentation | |
160 | Waldreservate | Geodatenmodell | Dokumentation | |
Versorgung und Entsorgung | ||||
217 | Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher | Geodatenmodell | Dokumentation | Symbole |
218 | Baulinien Starkstromanlagen | Geodatenmodell | Dokumentation | Symbole |
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail