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Minimale Geodatenmodelle

Das Geoinformationsgesetz verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen.

1Die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes gibt ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest.

2Ein Geodatenmodell wird innerhalb des fachgesetzlichen Rahmens bestimmt durch:
a. die fachlichen Anforderungen;
b. den Stand der Technik.

Im Rahmen der angestrebten Harmonisierung müssen die Fachstellen des Bundes minimale Geodatenmodelle für ihre Geobasisdaten des Bundesrechts vorgeben und darin Struktur und Detaillierungsgrad der Inhalte festlegen (Art. 9 Abs. 1 GeoIV, SR 510.620). Diese minimalen Geodatenmodelle erfüllen dabei die Anforderungen an einen sinnvoll machbaren Ausgleich zwischen minimalem Aufwand und maximalem Nutzen und stellen somit die für eine praxistaugliche Modellierung zwingend erforderliche Verbindung zwischen Vollzugspraxis und Informationstechnologie dar.

Darüber hinaus können die Fachstellen des Bundes im Sinne der angestrebten Harmonisierung auch ein oder mehrere Darstellungsmodelle vorgeben. Die Beschreibung legt insbesondere den Detaillierungsgrad, die  Signaturen und die Legenden fest.

Minimale Geodatenmodelle und dazugehörende Darstellungsmodelle für die 22 öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen

Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB)  
  Raumplanung
     
73  Nutzungsplanung (kantonal / kommunal)
Geodatenmodell  Dokumentation  
76 Planungszonen Geodatenmodell Dokumentation Symbole
  Strassen
     
87  Projektierungszonen Nationalstrassen
     
88  Baulinien Nationalstrassen
Geodatenmodell Dokumentation Symbole 
  Eisenbahnen
     
96  Projektierungszonen Eisenbahnanlagen
     
97  Baulinien Eisenbahnanlagen
     
  Flughäfen
     
103  Projektierungszonen Flughafenanlagen
Geodatenmodell Dokumentation
Symbole 
104  Baulinien Flughafenanlagen
     
108  Sicherheitszonenplan
Geodatenmodell Dokumentation
Symbole 
  Belastete Standorte
     
116  Kataster der belasteten Standorte

 

 

Geodatenmodell

 

 

Dokumentation

 

 

Symbole 

117  Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs
118  Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze
119  Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs
  Wasser
     
131  Grundwasserschutzzonen

 

Geodatenmodell

 

Dokumentation 

 

Symbole 

132  Grundwasserschutzareale
190 Gewässerraum Geodatenmodell Dokumentation Symbole 
  Lärm
     
145  Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen)
Geodatenmodell Dokumentation
 
  Wald
     
157  Statische Waldgrenzen 
Geodatenmodell
Dokumentation  
159  Waldabstandslinien
Geodatenmodell
Dokumentation  
 160 Waldreservate Geodatenmodell Dokumentation  
  Versorgung und Entsorgung      
217 Projektierungszonen Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher Geodatenmodell Dokumentation Symbole 
218 Baulinien Starkstromanlagen Geodatenmodell Dokumentation Symbole 

Kontakt

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster

Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail

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