Einführung des ÖREB-Katasters
In den Jahren 2016 bis 2019 wurde die schweizweite Einführung des ÖREB-Katasters grösstenteils vollzogen. Da die Bundesthemen grossmehrheitlich vorliegen, waren kantonalen und kommunalen Fachstellen gefordert.

In der Strategieperiode 2020–2023 soll der ÖREB-Kataster mit den ersten 17 ÖREB-Themen nach Bundesrecht flächendeckend, homogen und aktuell in Betrieb sein. Dabei wird eine zweckmässige Koordination und ein angemessener Informationsaustausch zwischen Bund und Kantonen sowie den Kantonen untereinander eingerichtet. Dadurch wird die optimale Weiterentwicklung und der Betrieb unterstützt und Fehlentwicklungen werden verhindert. Darüber hinaus wird der ÖREB-Kataster erweitert mit zusätzlichen ÖREB-Themen nach Bundesrecht sowie den Zusätzen ‘Neue und laufende Änderungen an ÖREB’ und ‘ÖREB mit rechtlicher Vorwirkung’.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
Rechtsgrundlagen
Vorschriften
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Weisung «ÖREB-Kataster – Administrative Abläufe bei der Einführung»
PDF, 7 Seiten, 183 KB, Deutsch -
Prüfprotokoll: Einführung ÖREB-Kataster; Phasenbericht Konzept
PDF, 13 Seiten, 345 KB, Deutsch -
Kreisschreiben ÖREB-Kataster 2015 / 03
PDF, 2 Seiten, 89 KB
Dokumente
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Bericht «Einführung des Katasters für öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster): Evaluation der 2. Etappe, Erhebungen 2016/2017 (Nullmessung)»
PDF, 188 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Schlussbericht: «Analyse und Vergleich der gewählten kantonalen Organisationen und technischen Lösungen für den ÖREB-Kataster»
PDF, 112 Seiten, 1 MB, Deutsch -
ÖREB-Kataster ‒ Erfahrungsbericht der 1. Etappe 2012–2015
PDF, 43 Seiten, 717 KB, Deutsch