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Informationsebene «Hoheitsgrenzen»

Die Informationsebene «Hoheitsgrenzen» ist im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben und im Objektkatalog konkretisiert.

Der Objektkatalog umfasst die folgenden Informationsebenen:
h. Hoheitsgrenzen;

Inhalt und Datenstruktur der Informationsebene «Hoheitsgrenzen» sind im Datenmodell DM.01-AV-CH beschrieben. Der Objektkatalog liefert detaillierte Informationen dazu.

Für die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Hoheitsgrenzen sind zuständig:

  • Landesgrenze: Bundesamt für Landestopografie swisstopo
  • Bezirks-, Kantons- und Gemeindegrenzen: Kantone

Hinweis

Arbeiten im Bereich der Informationsebene «Hoheitsgrenzen» darf der Kanton nur ausführen lassen durch:

a. Gemeinden, andere öffentlich-rechtliche Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie über eine eigene Dienststelle für Vermessung unter der Leitung eines Ingenieur-Geometers oder einer Ingenieur-Geometerin verfügen, der oder die im Register eingetragen ist;

b. Ingenieur-Geometer und -Geometerinnen, die im Register eingetragen sind. (gemäss Artikel 44 VAV)