Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen
Der Datensatz «Gebäudeadressen» wird zentral geführt und als «Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen» einer breiten Kundschaft zur Verfügung gestellt.
1Die Gebäudeadresse wird durch die folgenden Daten bestimmt:
a. einen eindeutigen Identifikator (EGAID);
b. der Gebäudeidentifikator (EGID) und die Eingangsidentifikatoren (EDID) aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR);
c. die Hausnummer (Polizeinummer) gemäss kantonalem Recht;
d. den Gebäudenamen, sofern das Gebäude einen besonderen, allgemein bekannten Namen hat;
e. den zugehörigen Strassennamen aus dem amtlichen Verzeichnis (Art. 26a);
f. den zugehörigen Ortschaftsnamen und die Postleitzahl aus dem amtlichen Ortschaftsverzeichnis (Art. 24);
g. den zugehörigen Gemeindenamen und die Gemeindenummer aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis (Art. 19);
h. die geografische Lage (Referenzpunkt);
i. den Status des Objekts «Gebäudeadresse».
2 Jedes der folgenden Gebäude im Sinne des GWR erhält eine oder mehrere Gebäudeadressen:
a. bestehende Gebäude;
b. nach kantonalem Bau- und Planungsrecht bewilligte Gebäude, ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Bewilligung bis zur allfälligen Löschung der unbenutzten Bewilligung.
3 Zusätzlich können Objekte der amtlichen Vermessung Gebäudeadressen erhalten, wenn das Datenmodell dies vorsieht.
4 Jede Gebäudeadresse ist innerhalb einer Ortschaft eindeutig.
Hinweis
Die Informationen im Handbuch beziehen sich einzig auf die Nachführung der Daten.
Informationen über den Vertrieb der Daten wie Produktbeschrieb, Angaben zur Aktualität der Daten und Datenbezug finden Sie im Publikumsteil von www.cadastre.ch unter Service & Produkte.
Das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen ist der behördenverbindliche Datensatz für Private und Verwaltung.
Zuständigkeiten
Gemäss Artikel 26c GeoNV wird das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen durch das Bundesamt für Landestopografie swisstopo erstellt, verwaltet und veröffentlicht.
Erstellung des Darstellungsdienstes
Die Gebäudeadressen werden täglich automatisch aktualisiert.
Nachführung der Daten
Die Gebäudeadressen werden von den verantwortlichen Gemeinden erfasst und nachgeführt. Das Benutzerhandbuch ist das Referenzdokument für die Arbeiten (vgl. Reiter «Vorschriften»).
Die Nachführungsmeldungen werden via GWR der Fachstelle Eidgenössischen Vermessungsdirektion, swisstopo, übermittelt. Die Nachführung des Datensatzes erfolgt durch die Fachstelle.
Der Kanton (GWR-Fachstelle) koordiniert die Arbeiten zwischen Bund und Gemeinden.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Patrick Ibele
Telefon +41 58 464 52 74
E-Mail
Rechtsgrundlagen
Vorschriften
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Kreisschreiben AV 2018 / 01
PDF, 2 Seiten, 57 KB -
Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen Vermessung (AV) und in Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
PDF, 62 Seiten, 8 MB, Deutsch -
Empfehlungen Gebäudeadressierung und Schreibweise von Strassennamen
PDF, 24 Seiten, 1 MB, Deutsch -
Handbuch: Amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen – Abgleich der Gebäude und Validierung der Adressen
PDF, 32 Seiten, 1 MB