Oberleitung und strategische Führung auf Stufe Eidgenossenschaft
Der Bund hat bei der Verbundaufgabe «Amtliche Vermessung» die strategische Führung inne. Fachstelle ist die Eidgenössische Vermessungsdirektion.
1Die Eidgenössische Vermessungsdirektion ist die Fachstelle des Bundes. Sie untersteht der Leitung eines im Register eingetragenen Ingenieur-Geometers oder einer im Register eingetragenen Ingenieur-Geometerin.
2Ihr obliegen die Oberleitung und die Oberaufsicht über sämtliche Belange der amtlichen Vermessung.
3Sie sorgt für die Umsetzung und den Vollzug der Vorschriften über die technischen und qualitativen Anforderungen an die amtliche Vermessung.
4Sie stellt ferner die Koordination zwischen der amtlichen Vermessung und anderen Vermessungsvorhaben des Bundes sicher, berät die Bundesstellen bei der Beschaffung der Daten der amtlichen Vermessung und vertritt dabei die Interessen des Bundes gegenüber den Kantonen und Dritten.
5In Zusammenarbeit mit den kantonalen Vermessungsaufsichten ist sie im Rahmen ihrer Aufgabe berechtigt, eine Datensammlung über die einzelnen Vermessungsarbeiten und die dafür verantwortlichen Unternehmer und Unternehmerinnen zu führen.
6Sie legt im Rahmen der Programmvereinbarungen fest:
a. welche Vermessungsarbeiten als besondere Anpassungen von aussergewöhnlich hohem nationalem Interesse gelten;
b. welche Vermessungsarbeiten als periodische Nachführungen gelten.
Aufgaben: Strategische Führung
Die Fachstelle Eidgenössische Vermessungsdirektion des Bereichs «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion» von swisstopo nimmt die Oberleitung wahr, indem sie insbesondere
- die Strategie der amtlichen Vermessung inklusive Massnahmenplan für die geordnete und zielgerichtete Planung, die Realisierung und den Betrieb der amtlichen Vermessung festlegt;
- mehrjährige Programmvereinbarungen und jährliche Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen über die zu erreichenden Ziele und die Zusicherung der entsprechenden Bundesabgeltungen aushandelt;
- die technischen Standards definiert;
- das Datenmodell der amtlichen Vermessung pflegt und weiterentwickelt;
- die Rechtserlasse an geänderte Rahmenbedingungen anpasst;
- die Vermessungswerke bundesrechtlich als amtliche Vermessung anerkennt und die Bundesabgeltungen auszahlt;
- Oberaufsichtsverifikationen durchführt;
- übrige Oberaufsichtsaufgaben erfüllt.
Diese Aufgaben betreffen die Ersterhebung, die Erneuerung, die periodische und laufende Nachführung sowie die Verwaltung der amtlichen Vermessung.
Zuständigkeiten: Oberaufsicht / Direkte Aufsicht
Åström Boss Helena Verantwortlich für: AI, AR, BL, GR, JU, SZ, TG, TI, ZH Kantonsgeometerin: GL, FL |
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Telefon +41 58 464 04 21 | Mail an Helena Åström |
Bögli Grégoire Verantwortlich für: GE, NW, OW, UR, VD, VS Kantonsgeometer: JU |
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Telefon +41 58 484 46 08 | Mail an Grégoire Bögli |
Grütter Christian Verantwortlich für: BE, GL, NE, SG, SH Kantonsgeometer: AR, AI |
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Telefon +41 58 467 21 42 | Mail an Christian Grütter |
Mäusli Martin Technischer Mitarbeiter, Verifikator: AR, GL, FL |
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Telefon +41 58 464 84 05 | Mail an Martin Mäusli |
Nicodet Marc Verantwortlich für: FL |
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Telefon +41 58 464 12 73 | Mail an Marc Nicodet |
Rey Isabelle Technische Mitarbeiterin |
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Telefon +41 58 464 32 17 |
Mail an Isabelle Rey |
Dr. Steudler Daniel Responsable pour: AG, BS, FR, LU, SO, ZG Kantonsgeometer: NW, OW, UR |
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Telefon +41 58 464 54 82 |
Mail an Daniel Steudler |
Stucki Rolf Technischer Mitarbeiter, Verifikator für: AI, NW, OW, UR |
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Telefon +41 58 464 32 10 |
Mail an Rolf Stucki |
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
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