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Aufgaben & Zuständigkeiten

Überblick über die Aufgaben und Zuständigkeiten der in der amtlichen Vermessung tätigen Stellen auf Stufe Bund und Stufe Kanton sowie Privatwirtschaft.

1Der Bund ist zuständig für:

c. die strategische Ausrichtung und die Oberleitung der amtlichen Vermessung;
d. die Oberaufsicht über die amtliche Vermessung;

2Die Kantone sind zuständig für:
a. die Durchführung der amtlichen Vermessung;
...

Der Bund ist für die strategische, die Kantone sind für die operative Führung zuständig. Mit der Ausführung dieser hoheitlichen, rechtlich relevanten Tätigkeiten werden patentierte Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer – meist aus privaten Ingenieur-Geometerbüros – betraut.

Zusammenarbeit öffentliche Hand und Privatwirtschaft: schematische Darstellung
Schema der Zusammenarbeit Bund – Kantone – Private

Oberleitung und strategische Führung auf Stufe Eidgenossenschaft

Dem Bund obliegt die strategische Führung der amtlichen Vermessung. Erfahren Sie mehr über Aufgaben und Zuständigkeiten.

Ausführung auf Stufe Gemeinde durch private Geometerbüros und städtische Vermessungsämter

Die Arbeiten der amtlichen Vermessung werden durch private Ingenieur-Geometerbüros und kommunale Vermessungsämter durchgeführt.

Operative Führung auf Stufe Kanton

Die Verantwortung für die Durchführung der amtlichen Vermessung obliegt den kantonalen Vermessungsaufsichten. Hier finden Sie deren Aufgaben und Kontakte.

Kontakt

Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster

Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail

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Zuständigkeiten: Oberaufsicht / Direkte Aufsicht 

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