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Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer

Personen, die in der Schweiz Arbeiten der amtlichen Vermessung selbstständig ausführen wollen, müssen im Besitz des Geometerpatents und im Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer eingetragen sein.

1Zur selbstständigen Ausführung von Arbeiten der amtlichen Vermessung ist berechtigt, wer das eidgenössische Staatsexamen erfolgreich bestanden hat und im Register der Ingenieur-Geometerinnen und Ingenieur-Geometer eingetragen ist.

Zugang zum Geometerregister (Abrufverfahren)

Voraussetzungen (Artikel 17 GeomV)

In das Geometerregister eingetragen werden können Personen:

a. die das Patent als Ingenieur-Geometer oder Ingenieur-Geometerin besitzen
b. die handlungs- und urteilsfähig sind
c. die nicht strafrechtlich verurteilt wurden wegen Handlungen, die mit der Ausübung des Geometerberufs unvereinbar sind, oder deren Eintrag im Strafregister entfernt ist und
d. die fähig sind, den Geometerberuf eigenverantwortlich auszuüben.

Gesuch um Eintragung (Artikel 18 GeomV)

Das Gesuch um Eintragung in das Geometerregister ist an die Geometerkommission zu richten.

  • Formular, siehe «Dokumente» 

Mutationsmeldung (Artikel 20, Absatz 2 GeomV)

Die im Geometerregister eingetragene Person ist verpflichtet, Änderung der Wohn- und Geschäftsadresse sowie Namensänderungen umgehend dem Kommissionssekretariat zu melden.

Registergebühr (Artikel 36 GeomV)

Die Registergebühr beträgt 100 Franken pro Kalenderjahr. Sie ist auch für angebrochene Kalenderjahre geschuldet.

Löschung aus dem Register (Artikel 19 GeomV)

Eine Löschung aus dem Geometerregister erfolgt, wenn:

a. die Voraussetzungen zur Eintragung nicht mehr erfüllt sind;
b. aus disziplinarischen Gründen ein Berufsverbot angeordnet wird, für die Dauer des Verbots;
c. die Person die Registergebühr nach unbenütztem Ablauf einer angemessenen Mahnfrist nicht bezahlt;
d. die Person die Löschung beantragt.

Die Geometerkommission informiert die für die Vermessungsaufsicht zuständige kantonale Behörde.
 

Kontakt

Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
Sekretariat
Elisabeth Bürki Gyger
Telefon +41 58 464 22 36
E-Mail an das Sekretariat

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