Methoden & Datenmodelle
Schweizweit geltende Vorgaben sind Voraussetzung, trotz Verbundaufgabe (dezentrale Organisationsstruktur) ein schweizweit einheitliches Produkt zu erstellen.
Artikel 1 TVAV hält betreffend Methoden fest:
Die Vermessungsarbeiten sind nach den Regeln der Kunst und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
Artikel 6 Absatz 1 VAV hält betreffend Datenmodell fest:
1 Das Datenmodell beschreibt den Inhalt gemäss Objektkatalog und die Datenstruktur in einer normierten Datenbeschreibungssprache.
Kontakt
Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
Amtliche Vermessung und ÖREB-Kataster
Telefon +41 58 464 73 03
E-Mail
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